29.09.2026

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung: Die Rechnung dahinter

Auf einen Blick

  • Die Wahl zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung beeinflusst Preise, Marge, Liquidität und Verwaltungsaufwand.

  • Seit 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung grundsätzlich bei Umsätzen bis 25.000 € im Vorjahr und bis 100.000 € im laufenden Jahr.

  • Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen aus.

  • Im Gegenzug ist in der Regel kein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen möglich.

  • Für viele E-Commerce-Gründungen hängt die optimale Wahl von Investitionen, Zielgruppen und Wachstumserwartungen ab.

  • Eine falsche Entscheidung kann schnell mehrere Tausend Euro Kostenunterschied pro Jahr verursachen.

Ein typischer Fall im Onlinehandel: Ein neuer Onlineshop startet mit überschaubaren Umsätzen. Die Gründerin verkauft über den eigenen Shop und erste Marktplätze. Nun stellt sich die Frage: Kleinunternehmerregelung nutzen oder direkt zur Regelbesteuerung wechseln? Die Antwort hängt weniger von steuerlichen Formalitäten ab als von einer nüchternen wirtschaftlichen Rechnung.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es kleineren Unternehmen, keine Umsatzsteuer auf ihren Ausgangsrechnungen auszuweisen.

Vorteile:

  • Einfachere Rechnungsstellung

  • Weniger laufender Verwaltungsaufwand

  • Keine Umsatzsteuer-Abführung auf eigene Umsätze

Nachteile:

  • Kein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen

  • Geschäftskunden können keine Vorsteuer aus den Rechnungen ziehen

  • Nachteile bei hohen Investitionen oder starkem Wachstum

Gerade im E-Commerce entstehen häufig Vorsteuerbeträge aus Warenkäufen, Software-Abonnements, Marketingkosten und Logistikleistungen. Diese können dann nicht erstattet werden.

Was bedeutet Regelbesteuerung?

Bei der Regelbesteuerung wird Umsatzsteuer auf Verkäufe erhoben und an das Finanzamt abgeführt.

Im Gegenzug kann die gezahlte Umsatzsteuer aus betrieblichen Ausgaben als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Typische Beispiele im Onlinehandel:

  • Wareneinkäufe

  • Amazon- oder Marktplatzgebühren

  • Werbeanzeigen

  • Agenturleistungen

  • Fulfillment- und Versandkosten

  • Software-Tools

Für Unternehmen mit Investitionen oder höheren laufenden Kosten ist der Vorsteuerabzug häufig ein entscheidender Vorteil.

Die Rechnung dahinter: Ein Praxisbeispiel

Ein Onlinehändler startet mit folgenden Werten:

Position

Betrag netto

Jahresumsatz

20.000 €

Wareneinkauf

8.000 €

Marketing

3.000 €

Software & Sonstiges

1.000 €

Gesamte Betriebsausgaben netto: 12.000 €

Auf diesen Kosten fallen bei 19 % Umsatzsteuer zusätzlich 2.280 € Vorsteuer an.

Variante 1: Kleinunternehmer

  • Umsatz: 20.000 €

  • Keine Umsatzsteuer auf Verkäufe

  • Kein Vorsteuerabzug

Gewinn:

20.000 € − 14.280 € = 5.720 €

Variante 2: Regelbesteuerung

  • Umsatz netto: 20.000 €

  • Vorsteuererstattung: 2.280 €

Gewinn:

20.000 € − 12.000 € = 8.000 €

Vorteil Regelbesteuerung: 2.280 €

Dieses Beispiel zeigt, dass die vermeintlich einfache Kleinunternehmerregelung bei investitionsintensiven Geschäftsmodellen teurer sein kann.

Besonderheiten für Onlineshops und Marktplatzhändler

Im E-Commerce entstehen oft höhere Vorsteuerbeträge als in klassischen Dienstleistungsunternehmen.

Besonders relevant sind:

  • Große Erstbestellungen von Waren

  • Lageraufbau

  • Internationale Versanddienstleistungen

  • Fulfillment-Kosten

  • Shop- und Marketingsoftware

  • Agentur- und Beratungsleistungen

Wer über Marktplätze verkauft oder schnell skaliert, profitiert daher häufig stärker von der Regelbesteuerung.

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU kommen zusätzlich umsatzsteuerliche Sonderregelungen hinzu. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht diese Themen nicht automatisch.

Wann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein kann

Die Kleinunternehmerregelung ist häufig attraktiv, wenn:

  • überwiegend Privatkunden beliefert werden,

  • geringe Betriebsausgaben anfallen,

  • kaum Investitionen geplant sind,

  • die Umsätze noch deutlich unter den Grenzwerten liegen.

Besonders bei nebenberuflichen Onlineshops oder digitalen Kleinstgeschäften kann dies wirtschaftlich sinnvoll sein.

Referenztabelle

Kriterium

Kleinunternehmer

Regelbesteuerung

Umsatzsteuer auf Rechnungen

Nein

Ja

Vorsteuerabzug

Nein

Ja

Vorjahresumsatz

Bis 25.000 €

Keine Grenze

Laufender Jahresumsatz

Bis 100.000 €

Keine Grenze

Verwaltungsaufwand

Niedriger

Höher

Geeignet bei hohen Investitionen

Eher nein

Häufig ja

Stand

2025 ff.

2025 ff.

Praxis-Checkliste

☐ Werden regelmäßig Waren eingekauft?

☐ Sind größere Investitionen geplant?

☐ Fallen relevante Marketingkosten an?

☐ Wird über Marktplätze verkauft?

☐ Sind internationale Lieferungen vorgesehen?

☐ Liegen die Umsätze voraussichtlich dauerhaft innerhalb der Kleinunternehmergrenzen?

☐ Wurde die Auswirkung auf Preise und Margen durchgerechnet?

Fazit

Die Entscheidung zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung sollte nicht nach Verwaltungsaufwand, sondern anhand der tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen getroffen werden. Gerade im E-Commerce führen Wareneinkäufe, Marketingbudgets und Softwarekosten oft dazu, dass der Vorsteuerabzug erhebliche Vorteile bietet.

Wer dagegen nur geringe Kosten hat und überwiegend an Privatkunden verkauft, kann von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Eine individuelle Berechnung schafft hier deutlich mehr Sicherheit als pauschale Empfehlungen.

Für die konkrete Beurteilung sollten die individuellen Geschäftsabläufe, geplanten Investitionen und Vertriebswege steuerlich geprüft werden.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Haftung.

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
Schwerpunkte
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensumwandlungen
  • Steuerliche Beratung im Bereich Nachfolgeregelungen
  • Wirtschaftsprüfung - Jahresabschlussprüfung
  • Unternehmensbewertung