Spezialisierte Steuerberatung aus Hamburg Ihr Steuerberater für Immobilien

Ob einzelne Mietwohnung, wachsender Immobilienbestand oder Projektentwicklung: EGIDO begleitet Vermieter, Investoren und Immobilienunternehmen bei steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen. Wir verbinden digitale Buchhaltung mit persönlicher Beratung zu Erwerb, Vermietung und Strukturierung – damit Sie Erträge, Finanzierung und Liquidität Ihrer Immobilien im Blick behalten.

Mandant Immobilienmakler

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Steuerberatung für die Immobilienbranche
Handelsblatt Siegel 2026
Der Schriftzug „EGIDO“ besteht aus großen, dreidimensionalen Buchstaben in verschiedenen Grautönen und ist an einer hellen Wand montiert.

Kauf, Bestand und Entwicklung im Blick Steuerberatung für Immobilien: vom Erwerb bis zur Vermietung

Viele steuerliche Entscheidungen entstehen bereits vor dem Immobilienkauf: Wer erwirbt das Objekt, wie wird es finanziert und welche Sanierungen sind geplant? Später kommen Fragen zur Vermietung, zum Verkauf oder zur Übertragung innerhalb der Familie hinzu. Wir betrachten Ihre Immobilien deshalb im Zusammenhang mit Ihrer Eigentümerstruktur, Nutzung und langfristigen Planung.

Für private Vermieter bereiten wir Mieteinnahmen, Finanzierungskosten, Erhaltungsaufwendungen und Abschreibungen für die Steuererklärung auf. Immobiliengesellschaften begleiten wir zusätzlich mit laufender Finanzbuchhaltung und Jahresabschlüssen. Dabei trennen wir die Betrachtung des steuerlichen Ergebnisses von den tatsächlichen Zahlungsströmen: Eine Darlehenstilgung beeinflusst beispielsweise Ihre Liquidität, ist aber nicht wie ein Finanzierungszins als laufender Aufwand abziehbar.

Auch Bauträger, Projektentwickler und Immobilienverwaltungen begleiten wir bei ihren steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben. Digitale Belegprozesse und klare Ansprechpartner erleichtern die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei. Gemeinsam behalten wir Kosten, Erträge und Liquidität im Blick und besprechen, was Ihre Zahlen für die nächsten Schritte bedeuten.

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Von der Erwerbsplanung bis zur Vermögensübertragung Unsere Leistungen rund um Ihre Immobilien

Digitale Buchhaltung und Auswertungen je Objekt

Mietzahlungen, Hausgeldabrechnungen, Handwerkerrechnungen und Finanzierungsunterlagen: Wir stimmen die digitale Übergabe Ihrer Belege mit Ihnen und gegebenenfalls Ihrer Hausverwaltung ab. Für Immobilienunternehmen übernehmen wir die laufende Finanzbuchhaltung. Eine nachvollziehbare Zuordnung zu Objekten und Gesellschaften erleichtert den Überblick über Einnahmen, Kosten und offene Posten.

Steuererklärungen und Jahresabschlüsse

Wir erstellen die relevanten Steuererklärungen für Ihre Vermietung beziehungsweise Ihre Immobiliengesellschaft und übernehmen erforderliche Jahresabschlüsse. Dabei berücksichtigen wir die jeweilige Eigentümerstruktur und Nutzung der Objekte. Gemeinsam besprechen wir die Ergebnisse, mögliche Vorauszahlungen und die Unterlagen, die für Ihre steuerliche Betreuung benötigt werden.

Immobilienkauf und Finanzierung vorbereiten

Wir begleiten Sie bei der steuerlichen und wirtschaftlichen Planung eines Erwerbs. Dazu gehören die Kaufpreisaufteilung auf Gebäude und Grund und Boden, Anschaffungsnebenkosten, Finanzierungsaufwendungen und geplante Baumaßnahmen. Wenn Sie uns vor dem Notartermin einbeziehen, können wir die steuerlichen Folgen unterschiedlicher Erwerbsstrukturen frühzeitig mit Ihnen besprechen.

Abschreibungen, Sanierung und Umsatzsteuer

Wir prüfen, wie Anschaffungs- und Baukosten steuerlich zu berücksichtigen sind und welche Abschreibungen für Ihr Objekt infrage kommen. Bei Sanierungen unterscheiden wir zwischen Erhaltungsaufwand und zu aktivierenden Kosten. Bei gewerblich genutzten oder gemischt vermieteten Objekten beraten wir außerdem zur Umsatzsteuer, zu Vorsteuerfragen und den Folgen einer veränderten Nutzung.

Liquidität und Immobilienprojekte planen

Wir stellen erwartete Mieteinnahmen oder Verkaufserlöse den laufenden Kosten, Zins- und Tilgungszahlungen sowie geplanten Investitionen gegenüber. Dabei betrachten wir auch Leerstand, Instandhaltung und mögliche Verzögerungen bei Bauprojekten. So erhalten Sie eine Grundlage für Finanzierungsentscheidungen und Gespräche mit Banken sowie für die wirtschaftliche Beurteilung weiterer Investitionen.

Gesellschaftsstruktur und Vermögensübertragung

Privater Erwerb, Personengesellschaft oder Immobilien-GmbH: Wir vergleichen die steuerlichen Auswirkungen anhand Ihrer Ziele und geplanten Nutzung. Auch bei Anteilsveränderungen, einem Verkauf oder einer Übertragung an die nächste Generation begleiten wir die steuerliche Planung. Die Umsetzung stimmen wir mit den beteiligten Notaren und Ihrer Rechtsberatung ab.

Digital zusammenarbeiten. Persönlich beraten. Warum EGIDO als Steuerberater für Ihre Immobilien?

Digitale Prozesse
Prozessberatung
Schnittstellen nutzen
Pendelordner vorbeibringen
Unterlagen zusammenstellen
Aktive Beratung
Beratung durch moderne Technik
Verständliche Erklärungen
Qualitätsmanagement
Prozessdenken
Zuverlässigkeit
Umsetzung von Beratungsprojekten
Regelmäßige aktive Beratung

Antworten für Vermieter, Investoren und Immobiliengesellschaften Häufige Fragen zur Steuerberatung für Immobilien

  • Möglichst bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben, größere Sanierungen beauftragen oder Ihre Eigentümerstruktur verändern. Kaufpreisaufteilung, Finanzierung und geplante Nutzung können die spätere Besteuerung beeinflussen. Auch bei einem bestehenden Bestand lohnt sich eine abgestimmte Betrachtung von Mieteinnahmen, Kosten und künftigen Investitionen. Wir begleiten private Vermieter ebenso wie Immobiliengesellschaften, Bauträger und Projektentwickler.

  • Wichtig sind insbesondere Kaufverträge, Angaben zur Nutzung, Mietverträge, Einnahmenübersichten, Darlehensunterlagen und Zinsbescheinigungen. Hinzu kommen Rechnungen für Reparaturen und Modernisierungen sowie Abrechnungen der Hausverwaltung. Bei Eigentumswohnungen sollten auch die Entwicklung der Erhaltungsrücklage und die tatsächlich daraus bezahlten Maßnahmen nachvollziehbar sein. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Unterlagen je Objekt gebraucht werden und wie die digitale Übergabe erfolgt.

  • Für die Gebäudeabschreibung müssen die Anschaffungskosten grundsätzlich auf das Gebäude und den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufgeteilt werden. Dazu gehören auch die entsprechend zuzuordnenden Anschaffungsnebenkosten. Welche Abschreibung für das Gebäude gilt, hängt unter anderem von Fertigstellung, Nutzung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung muss wirtschaftlich nachvollziehbar sein. Wir prüfen Ihre Unterlagen und klären, ob neben der regulären Abschreibung besondere Regelungen in Betracht kommen.

  • Das hängt von Art, Umfang und Zeitpunkt der Arbeiten ab. Erhaltungsaufwendungen können bei vermieteten Immobilien grundsätzlich laufend berücksichtigt werden, während Anschaffungs- oder Herstellungskosten regelmäßig über die Abschreibung wirken. Besonders in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb ist zu prüfen, ob anschaffungsnahe Herstellungskosten vorliegen. Auch einzelne Maßnahmen können unabhängig davon Herstellungskosten sein. Beziehen Sie geplante Arbeiten deshalb frühzeitig in die Beratung ein und dokumentieren Sie die Maßnahmen und Rechnungen getrennt.

  • Eine GmbH ist nicht für jedes Immobilienvorhaben die günstigste Lösung. Entscheidend sind unter anderem die geplante Haltedauer, die Verwendung der Überschüsse, spätere Verkäufe und Ausschüttungen sowie der laufende Verwaltungsaufwand. Bei bestehenden Immobilien sind auch die Steuern und Kosten einer Übertragung zu berücksichtigen. Wir vergleichen privates Eigentum und geeignete Gesellschaftsformen anhand Ihrer konkreten Planung. Eine mögliche erweiterte Gewerbesteuerkürzung muss dabei gesondert geprüft werden.

  • Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann auf Antrag der Teil des Gewerbeertrags gekürzt werden, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Die Regelung ist an strenge Anforderungen gebunden; zusätzliche Tätigkeiten und bestimmte Vertragsgestaltungen können relevant sein. Sie führt deshalb nicht automatisch dazu, dass jede Immobiliengesellschaft keine Gewerbesteuer zahlt. Wir prüfen die Tätigkeiten Ihrer Gesellschaft und beziehen geplante Veränderungen frühzeitig in die Beurteilung ein.

  • Die Vermietung von Grundstücken und Räumen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei, es gibt jedoch gesetzliche Ausnahmen, etwa bei bestimmten kurzfristigen Beherbergungsleistungen. Bei einer Vermietung an Unternehmen kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Steuerbefreiung verzichtet werden. Maßgeblich ist dabei auch, wie der Mieter die Räume nutzt. Das beeinflusst den Vorsteuerabzug aus Anschaffungs- und laufenden Kosten. Wir prüfen bei Gewerbeimmobilien und gemischt genutzten Objekten die konkrete Nutzung sowie mögliche Folgen späterer Änderungen.

  • Bei Immobilien im Privatvermögen kann ein Verkauf nach Ablauf der gesetzlichen Zehnjahresfrist außerhalb der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte liegen. Innerhalb der Frist können unter anderem Ausnahmen für eine qualifizierte Eigennutzung relevant sein. Für Betriebsvermögen und Immobiliengesellschaften lässt sich diese Aussage nicht pauschal übertragen. Auch ein gewerblicher Grundstückshandel kann zu einer anderen Einordnung führen. Wir prüfen deshalb Erwerb, Nutzung, Eigentümerstruktur und geplanten Verkauf im Zusammenhang.

  • Bei einer geplanten Schenkung oder Nachfolge sollten Immobilienwert, Eigentumsverhältnisse, bestehende Darlehen und Ihre künftige Versorgung gemeinsam betrachtet werden. Auch vorbehaltene Nutzungsrechte, etwa ein Nießbrauch, können steuerliche Auswirkungen haben. Welche Gestaltung passt, hängt von Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation ab. Wir begleiten die steuerliche Planung und stimmen die erforderlichen Schritte mit Ihrer Rechtsberatung und dem Notariat ab.

  • Ja, als Ihr Online-Steuerberater betreuen wir Vermieter und Immobilienunternehmen auch außerhalb von Hamburg. Die Zusammenarbeit erfolgt über digitale Belegprozesse und persönliche Beratung. Der Aufwand hängt unter anderem von Anzahl und Nutzung der Objekte, Eigentümerstruktur, Belegumfang und den gewünschten Leistungen ab. Für das unverbindliche Erstgespräch hilft ein Überblick über Ihren Bestand, Ihre Finanzierung und anstehende Vorhaben. Gemeinsam klären wir, ob Sie laufende Steuererklärungen und Buchhaltung oder eine Beratung zu Erwerb, Gesellschaftsstruktur oder Übertragung benötigen, und besprechen die Grundlage für ein Angebot.

  • Wenn Sie für Ihren Immobilienbestand den Steuerberater wechseln möchten, klären wir zunächst den Bearbeitungsstand Ihrer Buchhaltung und Steuererklärungen sowie offene Fristen. Anschließend stimmen wir den Übernahmezeitpunkt und die benötigten Unterlagen mit Ihnen ab. Dazu gehören insbesondere bisherige Steuererklärungen und Bescheide, Anlagenverzeichnisse, Mietübersichten und Finanzierungsunterlagen. Nach Ihrer Freigabe koordinieren wir die Datenübergabe mit der bisherigen Kanzlei. So lassen sich laufende Aufgaben und die Betreuung Ihrer Objekte geordnet übernehmen.

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