Wenn Einkünfte oder Unternehmensgewinne mehrere Staaten betreffen, stellt sich die Frage, wo diese besteuert werden. Wir prüfen den jeweiligen Sachverhalt und berücksichtigen dabei nationale Regelungen und bestehende Doppelbesteuerungsabkommen.
Steuerberatung für internationales Steuerrecht
Sobald Unternehmen grenzüberschreitend tätig werden, entstehen zusätzliche steuerliche Fragen. EGIDO unterstützt Sie dabei, internationale Geschäftsbeziehungen steuerlich einzuordnen und die damit verbundenen Pflichten und Risiken frühzeitig zu berücksichtigen.
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Internationale Geschäftsbeziehungen
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Doppelbesteuerung vermeiden
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Verrechnungspreise & Zahlungsströme
Ihr Steuerberater für internationales Steuerrecht
Internationale Geschäftsbeziehungen eröffnen neue Möglichkeiten, bringen aber auch zusätzliche steuerliche Anforderungen mit sich. Schon einzelne Leistungen ins Ausland, Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften oder grenzüberschreitend tätige Mitarbeiter können steuerliche Folgen haben.
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Grenzüberschreitende Sachverhalte steuerlich einordnen
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Doppelbesteuerung und steuerliche Risiken prüfen
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Persönliche Beratung für internationale Geschäftsaktivitäten
Internationale Geschäftsbeziehungen bringen neue Steuerfragen mit sich
Ausländische Unternehmen können durch Tochtergesellschaften, Betriebsstätten, Mitarbeiter oder andere Aktivitäten steuerliche Pflichten in Deutschland begründen. Wir unterstützen bei der Einordnung und Umsetzung der daraus entstehenden Anforderungen.
Wer im Ausland investiert, neue Märkte erschließt oder dort eine Gesellschaft beziehungsweise Betriebsstätte aufbaut, sollte die steuerlichen Folgen frühzeitig berücksichtigen. Wir begleiten Sie bei der Einordnung und Planung internationaler Aktivitäten.
Nicht jede Tätigkeit im Ausland erfordert eine eigene Gesellschaft. Gleichzeitig können bestimmte Aktivitäten eine steuerliche Betriebsstätte begründen. Wir prüfen, welche Struktur zu Ihrem Vorhaben passt und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben.
Leistungen und Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen in verschiedenen Ländern müssen steuerlich nachvollziehbar gestaltet sein. Wir unterstützen bei der Einordnung von Verrechnungspreisen und den damit verbundenen Dokumentationspflichten.
Bei Dividenden, Zinsen, Lizenzzahlungen oder anderen grenzüberschreitenden Zahlungen können Quellensteuern anfallen. Wir prüfen, welche Regelungen gelten und ob Entlastungs- oder Erstattungsmöglichkeiten bestehen.
Wie lässt sich Doppelbesteuerung vermeiden?
Sind mehrere Staaten an einem Geschäftsvorfall beteiligt, kann grundsätzlich die Frage entstehen, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf.
Doppelbesteuerungsabkommen – kurz DBA – regeln zwischen zwei Staaten, welchem Staat für bestimmte Einkünfte ein Besteuerungsrecht zusteht und wie eine doppelte steuerliche Belastung vermieden werden kann.
Dabei kommen beispielsweise unterschiedliche Verfahren zur Anwendung:
Freistellung: Bestimmte Einkünfte werden in einem Staat von der Besteuerung freigestellt.
Anrechnung: Eine im Ausland gezahlte Steuer kann unter den jeweiligen Voraussetzungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden.
Welche Regelung gilt, hängt vom jeweiligen DBA und vom konkreten Sachverhalt ab.
Jetzt Prüfen
Wenn Mitarbeiter grenzüberschreitend arbeiten
Internationale Geschäftsmodelle betreffen nicht nur Unternehmen, sondern häufig auch deren Mitarbeiter.
Steuerliche Fragen können beispielsweise entstehen, wenn:
Mitarbeiter zeitweise ins Ausland entsandt werden
ausländische Mitarbeiter in Deutschland arbeiten
Beschäftigte dauerhaft aus dem Ausland arbeiten
Mitarbeiter zwischen mehreren Staaten tätig sind
ein Wohnsitz im Ausland besteht
Dabei können neben der Lohnsteuer auch Sozialversicherung und mögliche Betriebsstättenrisiken eine Rolle spielen.
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Auslandsgeschäfte von Anfang an steuerlich mitdenken
Eine internationale Struktur sollte nicht erst steuerlich geprüft werden, wenn Verträge bereits abgeschlossen oder Gesellschaften gegründet wurden. Gerade bei Auslandsinvestitionen können Standort, Rechtsform, Zahlungsströme und die Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Unternehmen steuerliche Auswirkungen haben.
Jetzt beraten lassen
International aufgestellt. Steuerlich gut begleitet.
Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen bringen zusätzliche steuerliche Anforderungen mit sich. Wir unterstützen Sie dabei, internationale Sachverhalte richtig einzuordnen und steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Von der Analyse bis zur Umsetzung So begleiten wir Ihre internationalen Steuerfragen
Situation verstehen
Wir besprechen Ihre bestehenden oder geplanten internationalen Aktivitäten und klären, welche Länder, Gesellschaften und Geschäftsbeziehungen betroffen sind.
Steuerliche Fragen identifizieren
Wir prüfen, welche deutschen steuerlichen Regelungen, Doppelbesteuerungsabkommen und internationalen Schnittstellen relevant sind.
Vorgehen abstimmen
Sie erhalten eine verständliche Einschätzung der steuerlichen Themen und wir legen gemeinsam fest, welche Aufgaben übernommen beziehungsweise mit weiteren Beteiligten abgestimmt werden.
Umsetzung begleiten
Wir unterstützen bei den vereinbarten steuerlichen Aufgaben und begleiten Ihre internationalen Aktivitäten bei Bedarf auch laufend.
Neumandate
Marcell H.
Internationale Steuerfragen persönlich besprechen
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kommt es auf die konkrete Unternehmensstruktur und den jeweiligen Einzelfall an. Im Erstgespräch klären wir, welche internationalen Steuerfragen für Ihr Unternehmen relevant sind und wobei EGIDO Sie unterstützen kann.
Häufige Fragen zum internationalen Steuerrecht
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Internationales Steuerrecht umfasst steuerliche Regelungen für Sachverhalte mit Bezug zu mehreren Staaten. Dazu gehören beispielsweise ausländische Betriebsstätten, Tochtergesellschaften, internationale Geschäftsbeziehungen, Mitarbeiterentsendungen oder grenzüberschreitende Zahlungen.
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Eine Beratung kann sinnvoll sein, sobald Ihr Unternehmen Geschäftsbeziehungen ins Ausland aufnimmt, Mitarbeiter grenzüberschreitend einsetzt, im Ausland investiert oder Zahlungen zwischen Unternehmen in verschiedenen Staaten erfolgen.
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Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt zwischen zwei Staaten insbesondere, welchem Staat bei bestimmten grenzüberschreitenden Einkünften ein Besteuerungsrecht zusteht und wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann.
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Eine Betriebsstätte ist grundsätzlich eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Ob im konkreten Fall eine steuerliche Betriebsstätte entsteht, hängt allerdings von den jeweiligen Umständen und gegebenenfalls dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ab.
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Ein grenzüberschreitendes Homeoffice kann steuerliche Fragen hinsichtlich einer möglichen Betriebsstätte auslösen. Ob tatsächlich eine Betriebsstätte entsteht, hängt jedoch von der konkreten Tätigkeit, den Umständen des Arbeitsplatzes und den einschlägigen steuerlichen Regelungen ab.
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Inbound bezeichnet die Beratung ausländischer Unternehmen oder Investoren, die in Deutschland wirtschaftlich tätig werden.
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Outbound bezeichnet die steuerliche Beratung deutscher Unternehmen bei wirtschaftlichen Aktivitäten und Investitionen im Ausland.