So gehen Sie vor Steuerberater wechseln

Sie möchten Ihren Steuerberater wechseln? Hier erfahren Sie, wie Sie eine passende Kanzlei finden, was bei Kündigung und Kosten zu beachten ist und wie Sie die Übergabe Ihrer Unterlagen vorbereiten.

Handelsblatt Siegel 2026

Gründe für einen Steuerberaterwechsel

Schwer erreichbare Ansprechpartner, unklare Rechnungen oder wenig Beratung bei wichtigen Entscheidungen: Es gibt unterschiedliche Gründe, die bisherige Zusammenarbeit zu hinterfragen. Auch neue Anforderungen können einen Wechsel sinnvoll machen – etwa wenn Ihr Unternehmen wächst oder Sie Ihre Buchhaltung digital organisieren möchten.

Halten Sie fest, was Ihnen bisher fehlt und was künftig besser laufen soll. Das hilft Ihnen, eine neue Kanzlei gezielt auszuwählen. Entscheidend ist, ob die Kanzlei zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Beratungsbedarf passt. Klären Sie im Erstgespräch möglichst konkret:

Erfahrung

Betreut die Kanzlei Unternehmen Ihrer Branche, Größe und Rechtsform?

Leistungen

Welche Aufgaben übernimmt sie, welche bleiben bei Ihnen?

Betreuung

Wer ist Ihr Ansprechpartner und wie werden Rückfragen geklärt?

Zusammenarbeit

Welche Programme werden genutzt und wie tauschen Sie Unterlagen aus?

Honorar

Welche Leistungen sind enthalten, welche werden zusätzlich berechnet?

Übernahme

Ab wann kann die Kanzlei Ihr Mandat betreuen?

Lächelnder Mann im hellblauen Hemd hält ein Tablet neben einem großen Bürofenster.

Den richtigen Zeitpunkt für den Wechsel wählen

Ein Steuerberaterwechsel ist grundsätzlich auch während des Jahres möglich. Ein abgeschlossener Buchungsmonat oder der Jahreswechsel kann die Abgrenzung der Aufgaben erleichtern. Entscheidend ist, dass beide Kanzleien wissen, wer welche Arbeiten erledigt.

Legen Sie deshalb vorab fest, wer noch offene Steuererklärungen und Jahresabschlüsse erstellt, ab welchem Monat die neue Kanzlei Buchhaltung und Lohn übernimmt und wer laufende Fristen überwacht. Abgabe- und Einspruchsfristen laufen trotz des Wechsels weiter.

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Lächelnder Mann sichtet Papierunterlagen in einem sonnendurchfluteten Büro.

Kündigung und Vertragsbedingungen prüfen

Bei Steuerberatungsverträgen kommt häufig eine Kündigung ohne Frist nach § 627 BGB in Betracht. Ob das in Ihrem Fall gilt, hängt vom konkreten Vertragsverhältnis und den getroffenen Vereinbarungen ab. Prüfen Sie daher vor der Kündigung Ihren Vertrag und mögliche Kündigungsregelungen. Rechtsgrundlage: § 627 BGB

Halten Sie die Kündigung aus Nachweisgründen schriftlich fest und bitten Sie um eine Bestätigung des Beendigungszeitpunkts. Stimmen Sie außerdem ab, welche Arbeiten die bisherige Kanzlei noch abschließt und wann die Unterlagen übergeben werden.

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Mann sitzt mit gerunzelter Stirn vor einem Laptop und hebt fragend eine Hand.

Kosten vor dem Wechsel klären

Die Kosten eines Wechsels hängen davon ab, welche Arbeiten noch offen sind und welcher Aufwand bei der Übernahme entsteht. Klären Sie mit beiden Kanzleien, welche Leistungen noch abgerechnet werden und ob für Datenübernahme, Einrichtung oder Einarbeitung zusätzliche Kosten anfallen.

Bitten Sie die neue Kanzlei um ein Angebot, das laufende Leistungen und einmaligen Aufwand getrennt ausweist. Eine klare Aufgabenverteilung hilft, doppelte Bearbeitung und unnötige Kosten zu vermeiden.

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Lächelnder Mann im hellblauen Hemd sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop in einem hellen Büro.

Unterlagen und digitale Daten übergeben

Welche Unterlagen die neue Kanzlei benötigt, richtet sich nach dem vereinbarten Auftrag. Bei Unternehmen gehören dazu insbesondere:

  • Steuererklärungen und Steuerbescheide der relevanten Vorjahre

  • Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen

  • Laufende Buchhaltungsdaten, Belege und Auswertungen

  • Angaben zu offenen Forderungen und Verbindlichkeiten

  • Anlagenverzeichnis und gegebenenfalls Lohnunterlagen

  • Wichtige Verträge sowie Schriftverkehr zu offenen Steuerfragen

  • Eine Übersicht über laufende Fristen, Einsprüche und Prüfungen


Bei DATEV müssen die benötigten Datenbestände gezielt abgestimmt werden. Dazu können Rechnungswesen, digitale Belege, Lohn- und Steuerdaten gehören. Lassen Sie beide Kanzleien klären, welche Bestände übertragen werden und welche zusätzlichen Sicherungen oder Exporte nötig sind. Informationen zum DATEV-Mandantendatenübertrag

Bestimmte Unterlagen muss die bisherige Kanzlei auf Verlangen herausgeben. Bei offenen Gebühren kann allerdings ein Zurückbehaltungsrecht bestehen, soweit dies nicht unangemessen ist. Klären Sie offene Rechnungen deshalb frühzeitig. Rechtsgrundlage: § 66 StBerG

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Lächelnder Mann im hellblauen Hemd sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop in einem hellen Büro.

Finanzamt informieren und Vollmachten aktualisieren

Die neue Kanzlei kann das Finanzamt mit Ihrer Bevollmächtigung über die Übernahme informieren. Vereinbaren Sie ausdrücklich, dass sie diesen Schritt übernimmt und die erforderlichen Vollmachten übermittelt.

Klären Sie zugleich den Widerruf der bisherigen Vollmacht und wer künftig Steuerbescheide erhalten soll. Gegenüber dem Finanzamt wird der Widerruf erst wirksam, wenn er dort eingeht. Die Kündigung des Mandats allein reicht dafür nicht aus. Rechtsgrundlage: § 80 AO

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Mit den EGIDO-Wechselservice Jetzt Steuerberater wechseln

01

Wir nehmen Kontakt zu Ihrem bisherigen Steuerberater auf

02

Übernahme Ihrer vollständigen Daten

03

Wir prüfen die Effizienz Ihrer aktuellen Struktur

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Aufbau eines Beratungskonzeptes

Gehen beim Steuerberaterwechsel Informationen verloren?

Im Gegenteil: Profitieren Sie von einem strukturierten Steuerberaterwechsel. Im Rahmen der Einrichtung Ihres Mandates nehmen wir Ihre Daten strukturiert auf und prüfen diese. 

Erhalten Sie in kurzer Zeit einen Überblick über ihre finanzielle Situation und deren steuerlichen Potentiale. Wir prüfen die Effizienz Ihrer aktuellen Struktur und bauen hierauf unser Beratungskonzept auf. 

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Eine EGIDO-Mitarbeiterin mit langen, braunen Haaren steht vor einem Flipchart und zeigt mit einem Stift auf eine Tabelle mit den Abkürzungen AV, EK und FK. Sie lächelt, trägt ein schwarzes Oberteil und hat ein Armband am Handgelenk. Im Hintergrund sind einige Marker und Notizen sichtbar.
Marcell H.

Neumandate

Marcell H.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Sie möchten zu EGIDO wechseln? Ihr Ansprechpartner klärt mit Ihnen, welche Leistungen Sie benötigen und wie die Übernahme Ihres Mandats ablaufen kann.

Wieso EGIDO-Steuerberatung?

Digitale Prozesse
Prozessberatung
Schnittstellen nutzen
Pendelordner vorbeibringen
Unterlagen zusammenstellen
Aktive Beratung
Beratung durch moderne Technik
Verständliche Erklärungen
Qualitätsmanagement
Prozessdenken
Zuverlässigkeit
Umsetzung von Beratungsprojekten
Regelmäßige aktive Beratung
Das EGIDO-Gebäude hat eine helle, weiße Fassade mit goldenen Akzenten und großen Fenstern. Über der Eingangstür hängt eine rote Fahne mit dem Wappen Hamburgs. An der Fassade ist der Schriftzug

Kostenloser Wechsel-Check

Wir prüfen Ihre aktuelle Situation, klären Unterlagen und Fristen und geben eine realistische Zeitschiene.

Sie erhalten eine klare Empfehlung für den nächsten Schritt.

Kostenloses Erstgespräch

Fragen & Antworten

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Im ersten Gespräch klären wir, welche Leistungen Sie benötigen, welche Aufgaben aktuell offen sind und ab wann eine Übernahme möglich ist.

  • Hilfreich sind Angaben zu Ihrem Unternehmen, Ihrer bisherigen steuerlichen Betreuung und der eingesetzten Software. Teilen Sie uns auch mit, ob wichtige Fristen anstehen und was Sie sich von der Zusammenarbeit wünschen.

  • Klären Sie zuerst mit uns, ob und zu welchem Zeitpunkt wir Ihr Mandat übernehmen können. Danach können Sie die Kündigung und die Übergabe mit Ihrer bisherigen Kanzlei abstimmen.

  • Das klären wir vor dem Wechsel anhand Ihrer eingesetzten Programme und der verfügbaren Schnittstellen. Gemeinsam stimmen wir ab, wie Belege und Buchhaltungsdaten künftig ausgetauscht werden.

  • Vor der Übernahme legen wir fest, welche Unterlagen und digitalen Daten benötigt werden und wer die Übergabe veranlasst. Wenn Ihre bisherige Kanzlei DATEV nutzt, wird auch der passende Übertragungsweg abgestimmt.

  • Das Honorar richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und dem Umfang Ihres Mandats. Vor Beginn der Zusammenarbeit klären wir mit Ihnen die Konditionen und ob für die Übernahme zusätzliche Kosten entstehen.

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