So gehen Sie vor Steuerberater wechseln
Sie möchten Ihren Steuerberater wechseln? Hier erfahren Sie, wie Sie eine passende Kanzlei finden, was bei Kündigung und Kosten zu beachten ist und wie Sie die Übergabe Ihrer Unterlagen vorbereiten.
Gründe für einen Steuerberaterwechsel
Schwer erreichbare Ansprechpartner, unklare Rechnungen oder wenig Beratung bei wichtigen Entscheidungen: Es gibt unterschiedliche Gründe, die bisherige Zusammenarbeit zu hinterfragen. Auch neue Anforderungen können einen Wechsel sinnvoll machen – etwa wenn Ihr Unternehmen wächst oder Sie Ihre Buchhaltung digital organisieren möchten.
Halten Sie fest, was Ihnen bisher fehlt und was künftig besser laufen soll. Das hilft Ihnen, eine neue Kanzlei gezielt auszuwählen. Entscheidend ist, ob die Kanzlei zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Beratungsbedarf passt. Klären Sie im Erstgespräch möglichst konkret:
Erfahrung
Betreut die Kanzlei Unternehmen Ihrer Branche, Größe und Rechtsform?
Leistungen
Welche Aufgaben übernimmt sie, welche bleiben bei Ihnen?
Betreuung
Wer ist Ihr Ansprechpartner und wie werden Rückfragen geklärt?
Zusammenarbeit
Welche Programme werden genutzt und wie tauschen Sie Unterlagen aus?
Honorar
Welche Leistungen sind enthalten, welche werden zusätzlich berechnet?
Übernahme
Ab wann kann die Kanzlei Ihr Mandat betreuen?
Den richtigen Zeitpunkt für den Wechsel wählen
Ein Steuerberaterwechsel ist grundsätzlich auch während des Jahres möglich. Ein abgeschlossener Buchungsmonat oder der Jahreswechsel kann die Abgrenzung der Aufgaben erleichtern. Entscheidend ist, dass beide Kanzleien wissen, wer welche Arbeiten erledigt.
Legen Sie deshalb vorab fest, wer noch offene Steuererklärungen und Jahresabschlüsse erstellt, ab welchem Monat die neue Kanzlei Buchhaltung und Lohn übernimmt und wer laufende Fristen überwacht. Abgabe- und Einspruchsfristen laufen trotz des Wechsels weiter.
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Kündigung und Vertragsbedingungen prüfen
Bei Steuerberatungsverträgen kommt häufig eine Kündigung ohne Frist nach § 627 BGB in Betracht. Ob das in Ihrem Fall gilt, hängt vom konkreten Vertragsverhältnis und den getroffenen Vereinbarungen ab. Prüfen Sie daher vor der Kündigung Ihren Vertrag und mögliche Kündigungsregelungen. Rechtsgrundlage: § 627 BGB
Halten Sie die Kündigung aus Nachweisgründen schriftlich fest und bitten Sie um eine Bestätigung des Beendigungszeitpunkts. Stimmen Sie außerdem ab, welche Arbeiten die bisherige Kanzlei noch abschließt und wann die Unterlagen übergeben werden.
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Kosten vor dem Wechsel klären
Die Kosten eines Wechsels hängen davon ab, welche Arbeiten noch offen sind und welcher Aufwand bei der Übernahme entsteht. Klären Sie mit beiden Kanzleien, welche Leistungen noch abgerechnet werden und ob für Datenübernahme, Einrichtung oder Einarbeitung zusätzliche Kosten anfallen.
Bitten Sie die neue Kanzlei um ein Angebot, das laufende Leistungen und einmaligen Aufwand getrennt ausweist. Eine klare Aufgabenverteilung hilft, doppelte Bearbeitung und unnötige Kosten zu vermeiden.
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Unterlagen und digitale Daten übergeben
Welche Unterlagen die neue Kanzlei benötigt, richtet sich nach dem vereinbarten Auftrag. Bei Unternehmen gehören dazu insbesondere:
Steuererklärungen und Steuerbescheide der relevanten Vorjahre
Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen
Laufende Buchhaltungsdaten, Belege und Auswertungen
Angaben zu offenen Forderungen und Verbindlichkeiten
Anlagenverzeichnis und gegebenenfalls Lohnunterlagen
Wichtige Verträge sowie Schriftverkehr zu offenen Steuerfragen
Eine Übersicht über laufende Fristen, Einsprüche und Prüfungen
Bei DATEV müssen die benötigten Datenbestände gezielt abgestimmt werden. Dazu können Rechnungswesen, digitale Belege, Lohn- und Steuerdaten gehören. Lassen Sie beide Kanzleien klären, welche Bestände übertragen werden und welche zusätzlichen Sicherungen oder Exporte nötig sind. Informationen zum DATEV-Mandantendatenübertrag
Bestimmte Unterlagen muss die bisherige Kanzlei auf Verlangen herausgeben. Bei offenen Gebühren kann allerdings ein Zurückbehaltungsrecht bestehen, soweit dies nicht unangemessen ist. Klären Sie offene Rechnungen deshalb frühzeitig. Rechtsgrundlage: § 66 StBerG
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Finanzamt informieren und Vollmachten aktualisieren
Die neue Kanzlei kann das Finanzamt mit Ihrer Bevollmächtigung über die Übernahme informieren. Vereinbaren Sie ausdrücklich, dass sie diesen Schritt übernimmt und die erforderlichen Vollmachten übermittelt.
Klären Sie zugleich den Widerruf der bisherigen Vollmacht und wer künftig Steuerbescheide erhalten soll. Gegenüber dem Finanzamt wird der Widerruf erst wirksam, wenn er dort eingeht. Die Kündigung des Mandats allein reicht dafür nicht aus. Rechtsgrundlage: § 80 AO
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Erhalten Sie in kurzer Zeit einen Überblick über ihre finanzielle Situation und deren steuerlichen Potentiale. Wir prüfen die Effizienz Ihrer aktuellen Struktur und bauen hierauf unser Beratungskonzept auf.
Neumandate
Marcell H.
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Sie möchten zu EGIDO wechseln? Ihr Ansprechpartner klärt mit Ihnen, welche Leistungen Sie benötigen und wie die Übernahme Ihres Mandats ablaufen kann.
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Fragen & Antworten
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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Im ersten Gespräch klären wir, welche Leistungen Sie benötigen, welche Aufgaben aktuell offen sind und ab wann eine Übernahme möglich ist.
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Hilfreich sind Angaben zu Ihrem Unternehmen, Ihrer bisherigen steuerlichen Betreuung und der eingesetzten Software. Teilen Sie uns auch mit, ob wichtige Fristen anstehen und was Sie sich von der Zusammenarbeit wünschen.
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Klären Sie zuerst mit uns, ob und zu welchem Zeitpunkt wir Ihr Mandat übernehmen können. Danach können Sie die Kündigung und die Übergabe mit Ihrer bisherigen Kanzlei abstimmen.
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Das klären wir vor dem Wechsel anhand Ihrer eingesetzten Programme und der verfügbaren Schnittstellen. Gemeinsam stimmen wir ab, wie Belege und Buchhaltungsdaten künftig ausgetauscht werden.
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Vor der Übernahme legen wir fest, welche Unterlagen und digitalen Daten benötigt werden und wer die Übergabe veranlasst. Wenn Ihre bisherige Kanzlei DATEV nutzt, wird auch der passende Übertragungsweg abgestimmt.
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Das Honorar richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und dem Umfang Ihres Mandats. Vor Beginn der Zusammenarbeit klären wir mit Ihnen die Konditionen und ob für die Übernahme zusätzliche Kosten entstehen.