Spezialisierte Steuerberatung aus Hamburg Steuerberater für Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen
EGIDO unterstützt ambulante Pflegedienste, Tagespflegen und Pflegeeinrichtungen bei Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und steuerlicher Gestaltung. Digital, persönlich und mit Verständnis für die besonderen Anforderungen der Pflegebranche.
350+ Mandanten vertrauen EGIDO
Pflegedienste, Tagespflege und Pflegeeinrichtungen Spezialisierter Steuerberater für Pflegedienste
Als Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes, einer Tagespflege oder einer stationären Pflegeeinrichtung bewegen Sie sich zwischen Steuerrecht, Pflege-Buchführungsverordnung (PBV), Personalplanung und Kostendruck. Ein Steuerberater für Pflegedienste muss diese Zusammenhänge verstehen – nicht erst, wenn der Jahresabschluss ansteht.
Wir verbinden laufende Steuerberatung mit aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen. So erkennen Sie frühzeitig, wie sich Personalkosten, Auslastung, Investitionen und unterschiedliche Leistungsbereiche auf Ihr Ergebnis und Ihre Liquidität auswirken.
Unsere Zusammenarbeit ist digital organisiert und bleibt trotzdem persönlich: Sie erhalten feste Ansprechpersonen, klare Prozesse und Zahlen, die Sie für unternehmerische Entscheidungen tatsächlich nutzen können.
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Buchführung nach Pflege-Buchführungsverordnung (PBV)
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Lohnabrechnung mit Zuschlägen, Rufbereitschaft und Pflegemindestlohn
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Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG richtig anwenden
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BWA mit Kennzahlen zu Personalkosten, Auslastung und Liquidität
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Jahresabschluss und Steuererklärungen für Pflegeeinrichtungen
- ambulante Pflegedienste
- Tagespflege
- Intensivpflege
- Pflegeheime
- Pflege-GmbH und Einzelunternehmen
Steuerberatung für Pflegedienste Warum EGIDO als Steuerberater für Ihren Pflegedienst?
| Digitale Prozesse | |
| Prozessberatung | |
| Schnittstellen nutzen | |
| Pendelordner vorbeibringen | |
| Unterlagen zusammenstellen | |
| Aktive Beratung | |
| Beratung durch moderne Technik | |
| Verständliche Erklärungen | |
| Qualitätsmanagement | |
| Prozessdenken | |
| Zuverlässigkeit | |
| Umsetzung von Beratungsprojekten | |
| Regelmäßige aktive Beratung |
Buchhaltung und Lohnabrechnung für Pflegedienste
Eine verlässliche Finanzbuchhaltung schafft die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. Wir strukturieren Ihre Buchführung unter Berücksichtigung der Pflege-Buchführungsverordnung, ordnen Erlöse und Kosten nachvollziehbar zu und bereiten Ihre Zahlen für Jahresabschluss, Steuererklärungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen auf.
Bei der Lohnabrechnung von Pflegediensten treffen wechselnde Arbeitszeiten, Zuschläge, Rufbereitschaft, Mehrarbeit, Minijobs und der Pflegemindestlohn aufeinander. Unsere digitale Lohnbuchhaltung sorgt für klare Abläufe und reduziert Rückfragen in Ihrer Verwaltung.
PBV-orientierte Finanzbuchhaltung und digitale Belegprozesse
Lohnabrechnung für Pflegekräfte und Verwaltung
Jahresabschluss, Steuererklärungen und laufende Auswertungen
Steuern und Buchhaltung in der Pflege Häufige Fragen zur Steuerberatung für Pflegedienste
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Pflegedienste verbinden steuerliche Pflichten mit branchenspezifischen Vorgaben. Dazu gehören unter anderem die Pflege-Buchführungsverordnung, unterschiedliche Leistungs- und Erlösarten sowie besondere Anforderungen in der Lohnabrechnung. Ein spezialisierter Steuerberater kennt diese Zusammenhänge und kann Ihre Zahlen deshalb aussagekräftiger aufbereiten.
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Die Pflege-Buchführungsverordnung betrifft zugelassene ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach dem SGB XI. Welche Vorgaben im konkreten Fall anzuwenden sind, hängt von den angebotenen Leistungen und der Organisationsform ab. Wir prüfen die Ausgangslage und richten die Buchführung passend aus.
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Viele Pflege- und Betreuungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein. Zusatzleistungen oder gemischte Angebote müssen jedoch getrennt beurteilt werden. Wir prüfen Ihre Leistungsbereiche, damit steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze korrekt behandelt werden.
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In der Pflege spielen Schichtarbeit, Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Rufbereitschaft, Mehrarbeit, Minijobs und der jeweils geltende Pflegemindestlohn eine wichtige Rolle. Klare digitale Prozesse und vollständig übermittelte Arbeitszeitdaten helfen, die Abrechnung nachvollziehbar und fristgerecht zu erstellen.
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Ja. Die Zusammenarbeit ist digital organisiert und damit unabhängig vom Standort Ihres Pflegedienstes möglich. Belege und Auswertungen werden digital ausgetauscht, während Sie feste persönliche Ansprechpersonen für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen behalten.
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Nach einem Erstgespräch stimmen wir den Wechsel und die Datenübernahme mit Ihnen ab. Die benötigten Unterlagen können in der Regel direkt zwischen den Kanzleien übertragen werden. Wir strukturieren den Übergang so, dass laufende Fristen, Buchhaltung und Lohnabrechnung ohne unnötige Unterbrechung fortgeführt werden.
Mehr Sicherheit. Bessere Entscheidungen. Steuerberatung mit Verständnis für die Pflegebranche
Pflegedienste stehen täglich vor komplexen Herausforderungen: steigende Personalkosten, umfangreiche Dokumentation, gesetzliche Änderungen und die Frage, welche Leistungen steuerpflichtig oder steuerbefreit sind. Wir ordnen diese Themen steuerlich und wirtschaftlich ein, schaffen transparente Zahlen und entlasten Ihre Verwaltung mit digitalen Prozessen. So bleibt mehr Zeit für die Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten.
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Branchenspezifisches Know-how
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Digitale und effiziente Zusammenarbeit
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Persönliche Betreuung
Für Pflegedienstleister Steuerfliches Fachwissen
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20.08.2026
Barkasse im Pflegedienst: Warum sie öfter Prüfungsschwerpunkt wird als gedacht
Auf einen Blick Pflegedienste rechnen ihre Leistungen überwiegend über Banküberweisung oder Lastschrift mit Pflege- und Krankenkassen ab. Bargeld ...