Veröffentlicht: 03.11.2026

Tariftreue in der Pflege: Was Sie bei jeder Lohnerhöhung nachweisen müssen

Auf einen Blick

  • Pflegeeinrichtungen müssen die Vorgaben zur tariflichen Entlohnung gemäß § 72 SGB XI dauerhaft erfüllen.

  • Lohnerhöhungen aus Tarifverträgen oder tarifähnlichen Regelungen müssen fristgerecht an Beschäftigte weitergegeben werden.

  • Die tatsächliche Zahlung der erhöhten Vergütung muss jederzeit nachweisbar sein.

  • Fehlende oder unvollständige Nachweise können zu Problemen bei Vergütungsverhandlungen und Prüfungen führen.

  • Ambulante und stationäre Einrichtungen sollten ein standardisiertes Nachweisverfahren etablieren.

  • Eine sorgfältige Dokumentation erleichtert die Refinanzierung der gestiegenen Personalkosten.

Alltag in der Pflege: Die Tarifrunde ist beschlossen – und jetzt?

In einem ambulanten Pflegedienst wird zum 1. Januar eine tarifliche Gehaltserhöhung wirksam. Die Geschäftsführung passt die Löhne rechtzeitig an, informiert die Mitarbeitenden und aktualisiert die Lohnabrechnung. Einige Monate später fordert die Pflegekasse Nachweise zur Einhaltung der Tariftreue an. Nun zeigt sich, wie wichtig eine vollständige Dokumentation ist. Denn nicht die angekündigte Erhöhung zählt, sondern der Nachweis, dass die höheren Entgelte tatsächlich gezahlt wurden.

Warum Tariftreue für Pflegeeinrichtungen so wichtig ist

Seit September 2022 ist die tarifgerechte oder tarifähnliche Entlohnung eine zentrale Voraussetzung für den Versorgungsvertrag in der Pflege. Ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen müssen Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder mindestens in vergleichbarer Höhe vergüten.

Die Regelung soll faire Arbeitsbedingungen fördern und Wettbewerbsverzerrungen durch Lohndumping verhindern. Gleichzeitig erhalten Einrichtungen die Möglichkeit, tarifbedingte Personalkosten in Vergütungsverhandlungen zu refinanzieren.

Wann entsteht eine Nachweispflicht?

Eine Nachweispflicht entsteht insbesondere, wenn:

  • Tarifsteigerungen umgesetzt werden,

  • neue Zulagen eingeführt werden,

  • Zuschläge angepasst werden,

  • ein Tarifvertrag gewechselt wird,

  • eine Einrichtung zur Tarifbindung erstmals verpflichtet wird,

  • Pflegekassen oder deren Landesverbände Prüfungen durchführen.

Maßgeblich ist nicht nur die formale Ankündigung einer Erhöhung, sondern die tatsächliche Auszahlung an die Beschäftigten.

Welche Unterlagen sollten vorliegen?

Je nach Entlohnungsmodell können unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. In der Praxis sollten Pflegeunternehmen insbesondere folgende Unterlagen bereithalten:

Nachweis

Zweck

Tarifvertrag oder AVR

Nachweis der maßgeblichen Vergütungsregelung

Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband

Nachweis der Tarifbindung

Gehalts- und Lohnabrechnungen

Nachweis der tatsächlichen Zahlung

Personalübersichten

Zuordnung zu Entgeltgruppen

Änderungsvereinbarungen

Dokumentation individueller Anpassungen

Nachweise über Zuschläge

Nachweis von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen

Dokumentation von Sonderzahlungen

Nachweis tariflicher Einmalzahlungen

Mittlerweile wurden die Nachweisregelungen für tarifgebundene Einrichtungen teilweise vereinfacht. Trotzdem bleibt die Pflicht bestehen, die tatsächliche Einhaltung der Entlohnungsvorgaben jederzeit belegen zu können.

Was ist bei jeder tariflichen Lohnerhöhung zu beachten?

1. Tarifänderung prüfen

Zunächst muss festgestellt werden:

  • Welche Mitarbeitenden betroffen sind?

  • Welche Entgeltgruppen verändern sich?

  • Gibt es Änderungen bei Zulagen oder Zuschlägen?

  • Ab welchem Datum gilt die neue Regelung?

2. Lohnabrechnung anpassen

Die neue Vergütung muss rechtzeitig in der Entgeltabrechnung berücksichtigt werden. Verspätete Umsetzungen können Nachzahlungen erforderlich machen.

3. Dokumentation aktualisieren

Alle Änderungen sollten nachvollziehbar archiviert werden. Dazu gehören:

  • Tarifinformationen,

  • interne Berechnungen,

  • Mitarbeitendeninformationen,

  • geänderte Arbeitsvertragsbestandteile.

4. Refinanzierung vorbereiten

Höhere Personalkosten wirken sich unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit aus. Daher sollten Einrichtungen frühzeitig die Auswirkungen auf Pflegesätze und Vergütungsvereinbarungen analysieren.

Praxisbeispiel

Ein stationäres Pflegeheim beschäftigt 40 Pflegekräfte.

  • Durchschnittliches tarifliches Monatsgehalt bisher: 3.700 Euro

  • Tarifsteigerung: 5 %

  • Neues Monatsgehalt: 3.885 Euro

  • Erhöhung pro Mitarbeiter: 185 Euro

Monatliche Mehrkosten:

40 × 185 Euro = 7.400 Euro

Jährliche Mehrkosten:

7.400 Euro × 12 = 88.800 Euro

Hinzu kommen erhöhte Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie mögliche Auswirkungen auf Zuschläge und Sonderzahlungen.

Ohne vollständige Nachweise kann die Durchsetzung dieser Kostensteigerungen in Vergütungsverhandlungen deutlich erschwert werden.

Besonderheiten für ambulante Pflegedienste

Ambulante Dienste beschäftigen häufig Mitarbeitende mit:

  • unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten,

  • variablen Dienstplänen,

  • Bereitschaftszeiten,

  • Tourenzuschlägen,

  • Nacht- und Wochenenddiensten.

Gerade bei Zuschlägen ist eine saubere Dokumentation wichtig. Die tarifgerechte Grundvergütung allein reicht nicht aus, wenn tarifliche Zuschlagsregelungen ebenfalls verbindlich sind.

Praxis-Checkliste

☐ Aktuelle Tarif- oder AVR-Regelung dokumentiert

☐ Termine für Tarifsteigerungen überwacht

☐ Entgeltgruppen regelmäßig geprüft

☐ Lohnabrechnung rechtzeitig angepasst

☐ Zuschläge und Sonderzahlungen berücksichtigt

☐ Nachweise digital archiviert

☐ Auswirkungen auf Personalkosten berechnet

☐ Refinanzierungsgespräche vorbereitet

☐ Verantwortlichkeiten intern festgelegt

☐ Regelmäßige Eigenkontrolle durchgeführt

Referenztabelle

Thema

Aktueller Stand

Tariftreue als Zulassungsvoraussetzung

Seit 01.09.2022

Rechtsgrundlage

§ 72 SGB XI

Nachweis tatsächlicher Entlohnung

Verpflichtend

Betroffene Einrichtungen

Ambulante und stationäre Pflege

Dokumentationspflicht

Laufend

Tarifanpassungen

Fristgerecht umzusetzen

Fazit

Tariftreue endet nicht mit der Entscheidung über eine Lohnerhöhung. Pflegeeinrichtungen müssen jederzeit belegen können, dass tarifliche oder tarifähnliche Vergütungen tatsächlich gezahlt werden. Wer Nachweise, Lohnabrechnung und Dokumentation sauber organisiert, reduziert Prüfungsrisiken und verbessert gleichzeitig die Grundlage für erfolgreiche Vergütungsverhandlungen.

Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche, arbeitsrechtliche oder vergütungsrechtliche Beratung. Die konkrete Umsetzung sollte stets anhand der jeweiligen Tarif- und Unternehmenssituation geprüft werden.

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
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