08.05.2026

Steuerliche Förderung von Mietwohnungen durch Sonderabschreibung nach § 7b EStG

1. Einführung

Die steuerliche Förderung von Mietwohnungen durch die Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) hat das Ziel, Anreize für den Bau von neuen Wohnungen zu schaffen. Diese Förderung wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 mit einigen Änderungen reaktiviert und ermöglicht es ab dem Jahr 2023, Neubauprojekte schneller abzuschreiben. Zusätzlich wurde durch das Wachstumschancengesetz eine weitere Anpassung vorgenommen, die die Regelung bis zum 30.09.2029 befristet.

1.1 Neue Regelungen und Anpassungen

Die Sonderabschreibung kann für Bauvorhaben in Anspruch genommen werden, für die ein Bauantrag oder eine Bauanzeige ab dem 01.01.2023 gestellt wurde. Die Herstellungskosten für neue Mietwohnungen dürfen je Quadratmeter Wohnfläche 5.200 € nicht überschreiten. Die Förderung gilt nur für Wohnungen, die nicht selbst genutzt werden und entgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden. Zudem gelten bestimmte Energie-Effizienzvorgaben.

2. Voraussetzungen der Förderung

Für die Herstellung neuer Mietwohnungen kann im Rahmen der Einkommensteuer eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % zusätzlich zur linearen Gebäudeabschreibung von 3 % in den ersten vier Jahren geltend gemacht werden. Die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG sowie Beispiele zur Berechnung werden erläutert.

2.1 Welche Wohnungen werden gefördert?

Es werden nur Wohnungen gefördert, die erstmalig geschaffen wurden, beispielsweise durch Neubau, Ausbau, Teilung oder Umbau von bestehenden Gebäuden. Eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Wohnungen wird gegeben.

2.2 Wann handelt es sich um eine Wohnung?

Die Kriterien für die Definition einer Wohnung im Sinne des § 7b EStG werden erläutert, inklusive Mindestgröße, Ausstattung und Zuordnung von Nebenräumen.

2.3 Wie lauten die Voraussetzungen einer begünstigten Wohnungsvermietung?

Die Voraussetzungen für die Vermietung der geförderten Wohnungen werden beschrieben, einschließlich der Mietdauer und Mietpreisgrenzen.

2.4 Was gilt für eine entgeltliche Überlassung der Wohnungen?

Die Regelungen zur entgeltlichen Vermietung der Wohnungen und die Folgen bei Unterschreiten der ortsüblichen Marktmiete werden erläutert.

3. Energie-Effizienzvorgaben

Ab 2023 müssen die Gebäude zusätzlich die Anforderungen eines "Effizienzhaus 40" erfüllen und durch das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" zertifiziert sein, um förderfähig zu sein.

4. EU-Beihilferechtliche Voraussetzungen

Die Förderung unterliegt den EU-Beihilferechtlichen Voraussetzungen und der De-minimis-Verordnung, die eine Obergrenze für gewährte Beihilfen vorgibt.

5. Instandhaltungs- oder Herstellungsaufwand

Die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigem Instandhaltungsaufwand und langfristig zu aktivierendem Herstellungsaufwand wird erläutert, einschließlich der Regelungen zu anschaffungsnahen Aufwendungen.

5.1 Anschaffungsnaher Aufwand

Die Besonderheiten und Regelungen für anschaffungsnahe Aufwendungen werden dargelegt, inklusive der Kriterien für die Abgrenzung.

5.2 Abgrenzungsmerkmale für Gebäudeaufwendungen

Verschiedene Arten von Gebäudeaufwendungen, wie Abbruchkosten und Anschlusskosten, werden erläutert und deren steuerliche Behandlung beschrieben.

5.3 Arbeitshilfe

Das Bundesfinanzministerium bietet Arbeitshilfen, wie Formulare und Checklisten, zur Hilfe bei der Berechnung und Darlegung von komplexen steuerlichen Sachverhalten.

Dieser Fachartikel gibt einen umfassenden Überblick über die steuerliche Förderung von Mietwohnungen durch Sonderabschreibungen nach § 7b EStG und zeigt die Voraussetzungen sowie Besonderheiten auf, die bei der Inanspruchnahme dieser Förderung zu beachten sind.

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
Schwerpunkte
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
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