Sie verkaufen regelmäßig und benötigen eine verlässliche Betreuung für Buchhaltung, Abschlüsse und steuerliche Fragen. Mehrere Zahlungsanbieter, Retouren und internationale Lieferanten erhöhen den Abstimmungsbedarf.
Für etablierte Shops und wachsende Handelsunternehmen Steuerberater für Dropshipping
Ihr Shop verkauft, Ihr Lieferant versendet – wir bringen Struktur in Buchhaltung und steuerliche Fragen. EGIDO begleitet Dropshipping-Unternehmen mit regelmäßigen Umsätzen, internationalen Lieferketten und Bedarf an laufender Beratung. Gemeinsam klären wir, wie Warenwege, Rechnungen und Zahlungsdaten zusammenpassen.
Vom Einkauf bis zur Kundenzahlung Steuerberater Dropshipping: Ihre Lieferkette entscheidet
Beim Dropshipping sehen Sie die Ware häufig nicht selbst. Für die steuerliche Einordnung müssen die einzelnen Schritte trotzdem nachvollziehbar sein: Wer verkauft an wen? Wo beginnt der Versand? Wer organisiert den Transport und in wessen Namen erfolgt die Einfuhr?
Als Dropshipping Steuerberater betrachten wir Ihre tatsächlichen Lieferwege und Vertragsbeziehungen. Darauf bauen wir die laufende Buchhaltung, die Prüfung Ihrer Umsatzsteuerpflichten und die Abstimmung der benötigten Nachweise auf.
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Lieferanten, Versandländer und Absatzmärkte gemeinsam einordnen
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Shop-, Zahlungs- und Einkaufsdaten nachvollziehbar zusammenführen
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Persönliche Ansprechpartner für die laufende Betreuung
Unternehmensgröße und Beratungsbedarf gemeinsam betrachten Für wen passt unsere Dropshipping-Steuerberatung?
Neue Lieferanten, zusätzliche Shops oder weitere Absatzländer stehen an. Sie möchten die steuerlichen Folgen vor der Umstellung klären und Ihre Buchhaltung auf mehr Bestellungen vorbereiten.
Entscheidend sind Umsatz, Bestellvolumen, Lieferländer und der benötigte Leistungsumfang. Unser Angebot richtet sich vor allem an Unternehmen mit laufendem Geschäft. Eine reine Shop-Idee oder wenige Testbestellungen passen weniger zu dieser umfassenden Betreuung. Im Erstgespräch klären wir die wirtschaftliche Passung.
Reihengeschäfte, Einfuhrumsatzsteuer und IOSS Lieferanten außerhalb der EU: drei zentrale Steuerfragen
Verkaufen mehrere Unternehmer dieselbe Ware weiter und geht sie direkt vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer, kann ein Reihengeschäft vorliegen. Die Warenbewegung wird nur einer Lieferung zugeordnet. Wir prüfen Verträge, Transportverantwortung und Lieferorte, um die umsatzsteuerliche Behandlung einzuordnen.
Beim Versand aus einem Drittland in die EU ist zu klären, wer als Einführer auftritt und wer die Einfuhrumsatzsteuer schuldet. Wir prüfen die Abwicklung und die vorhandenen Einfuhrbelege. Ob ein Vorsteuerabzug möglich ist, beurteilen wir anhand Ihrer konkreten Rolle und Unterlagen.
IOSS kann bestimmte Fernverkäufe aus Drittländern an Privatkunden in der EU vereinfachen: für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro, ausgenommen verbrauchsteuerpflichtige Waren. Die Umsatzsteuer wird zentral erklärt. Bei erfüllten Voraussetzungen bleibt die Einfuhr von Einfuhrumsatzsteuer befreit. Wir prüfen, ob das Verfahren zu Ihren Lieferwegen passt.
Laufende Betreuung statt einzelner Antworten Unsere Leistungen für Ihr Dropshipping-Unternehmen
Wir führen Verkaufsdaten, Erstattungen, Zahlungsgebühren und Einkaufsbelege zusammen. Dabei stimmen wir ab, welche Exporte und Schnittstellen Ihr Shop und Ihre Zahlungsanbieter bereitstellen.
Wir ordnen Ihre Liefermodelle ein und klären, welche Registrierungen und Meldungen erforderlich sind. Die Aufgaben rund um IOSS, OSS und mögliche Pflichten im Ausland grenzen wir gemeinsam ab.
Wir erstellen die vereinbarten Abschlüsse und Steuererklärungen. Dazu stimmen wir die benötigten Unterlagen, Zuständigkeiten und Termine mit Ihnen ab.
Werbekosten, Einkauf, Erstattungen und Gebühren beeinflussen Ihre Marge. Wir erläutern Ihre Auswertungen und helfen Ihnen, die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Shops einzuschätzen.
Wir legen gemeinsam fest, wie Bestellungen, Lieferantenrechnungen und Einfuhrnachweise dokumentiert werden. So lassen sich Rückfragen gezielt klären und fehlende Unterlagen früh erkennen.
Ein neuer Lieferant oder ein Lager in der EU kann die steuerliche Ausgangslage verändern. Wir besprechen geplante Änderungen, bevor Sie Ihre Liefer- und Verkaufsprozesse umstellen.
Ihr Geschäftsmodell zuerst verstehen So starten wir die Zusammenarbeit
Geschäft und Umfang klären
Sie nennen uns Umsatzgröße, monatliche Bestellungen, Rechtsform, Shopsysteme und Lieferländer. Gemeinsam prüfen wir, ob Umfang und Budget zu einer laufenden Betreuung passen.
Lieferwege und Daten sichten
Anhand typischer Bestellungen, Verträge und Rechnungen betrachten wir den Warenfluss. Wir klären offene Steuerfragen, Datenzugänge und gegebenenfalls die Übergabe durch Ihre bisherige Kanzlei.
Betreuung verbindlich abstimmen
Vor dem Start vereinbaren wir Leistungen, Honorar und Zuständigkeiten. Danach übermitteln Sie Ihre Unterlagen digital und besprechen Rückfragen mit Ihrem festen Ansprechpartner.
Neumandate
Marcell H.
Ihr Ansprechpartner für den Einstieg Passt EGIDO zu Ihrem Dropshipping-Unternehmen?
Nennen Sie uns im Erstgespräch bitte Ihren ungefähren Jahresumsatz, die monatliche Bestellzahl und Ihre wichtigsten Liefer- und Absatzländer. Ergänzen Sie, welche Aufgaben Sie abgeben möchten und ob bereits eine Kanzlei eingebunden ist. So können wir die Zusammenarbeit konkret einschätzen.
Lieferwege, Unternehmensgröße und Zusammenarbeit Häufige Fragen zum Dropshipping-Steuerberater
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Unsere laufende Betreuung richtet sich vor allem an Shops mit regelmäßigem Geschäft und entsprechendem Buchhaltungs- und Beratungsbedarf. Teilen Sie uns Ihren Jahresumsatz, die monatliche Bestellzahl und Ihre Lieferländer mit. So können wir einschätzen, ob der Betreuungsumfang wirtschaftlich zu Ihrem Unternehmen passt. Bei wenigen Testbestellungen sollte zuerst geklärt werden, welche Unterstützung Sie tatsächlich benötigen.
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Neben dem Sitz des Lieferanten zählt der tatsächliche Versandort. Wir benötigen Informationen zu Vertragspartnern, Transport, Einfuhrabwicklung und Kundenländern. Ein Lieferant außerhalb der EU kann beispielsweise aus einem EU-Lager versenden. Deshalb prüfen wir jeden Lieferweg anhand der konkreten Abläufe.
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Nein. IOSS betrifft bestimmte eingeführte Fernverkäufe in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro. Für höherwertige Sendungen und verbrauchsteuerpflichtige Waren ist dieses Verfahren nicht vorgesehen. Auch die Rolle eines beteiligten Marktplatzes muss berücksichtigt werden. Ob Ihre Verkäufe die Voraussetzungen erfüllen und wer die Meldung übernimmt, klären wir vorab.
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Nein. IOSS ist ein Umsatzsteuerverfahren und keine allgemeine Zollbefreiung. Die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer greift nur unter den Voraussetzungen des Verfahrens; die Umsatzsteuer auf den Verkauf wird weiterhin erklärt und entrichtet. Zollabgaben sind davon getrennt zu betrachten. Die frühere allgemeine Zollfreigrenze für Sendungen bis 150 Euro ist seit dem 1. Juli 2026 entfallen.
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Hilfreich sind Bestell- und Erstattungsdaten, Abrechnungen Ihrer Zahlungsanbieter, Lieferantenrechnungen sowie vorhandene Versand- und Einfuhrbelege. Dazu kommen Angaben zu Lieferbedingungen und bereits bestehenden steuerlichen Registrierungen. Wir stimmen ab, welche Daten digital übernommen werden können und welche Nachweise noch fehlen.
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Das Honorar hängt von Leistungsumfang, Beleg- und Bestellvolumen, Datenqualität und der Komplexität Ihrer Lieferwege ab. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf. Vor Beginn der Betreuung vereinbaren wir die Leistungen und Konditionen mit Ihnen.
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Ja, eine Übernahme lässt sich auch bei laufendem Geschäft vorbereiten. Wir klären offene Aufgaben, den gewünschten Starttermin und die Übergabe der Buchhaltungsdaten. Die Zusammenarbeit erfolgt digital mit persönlichen Ansprechpartnern; Ihr Unternehmen muss dafür nicht in Hamburg sitzen.
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Die folgenden Quellen erläutern die gesetzlichen Grundlagen und Verfahren. Welche Regelung für Ihren Shop greift, prüfen wir anhand Ihrer Lieferkette. Stand: Oktober 2026.