12.05.2026

Sommerplanung in der Pflege: Wenn Urlaube den Dienst gefährden – und wie man das verhindert

Mai ist der entscheidende Monat. Wer jetzt noch keine strukturierte Urlaubsplanung für Juni und Juli hat, wird im Hochsommer die Konsequenzen spüren: übervolle Zeitkonten, spontane Krankmeldungen, Mehrarbeit auf Kosten der Teamstabilität – und steigende Personalkosten, die im Jahresabschluss dann niemanden mehr überraschen, aber trotzdem schmerzen.

Dieser Artikel zeigt, wie Pflegedienstleitungen und Geschäftsführungen die Sommermonate strukturiert durchplanen – bevor das Chaos beginnt.

Warum die Sommermonate für Pflegeeinrichtungen besonders heikel sind

Pflegeeinrichtungen operieren unter einer Besonderheit, die andere Branchen so nicht kennen: Der Betrieb läuft 24 Stunden, sieben Tage die Woche – ohne die Möglichkeit, in Urlaubszeiten einfach „runterzufahren". Gleichzeitig häufen sich in den Monaten Juni und Juli die Urlaubswünsche, weil Schulferien, Familienreisen und persönliche Planungen genau in diesen Zeitraum fallen.

Das Ergebnis ist ein strukturelles Planungsproblem: Die Nachfrage nach Urlaub steigt, während das tatsächlich verfügbare Personal sinkt – und die Mindestbesetzung trotzdem eingehalten werden muss.

Hinzu kommt: Viele Einrichtungen gehen in den Normalbetrieb bereits mit Vollauslastung – ohne echte Puffer. Fällt dann eine weitere Person aus, sei es durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung, beginnt die Kettenreaktion.

Der häufigste Fehler: Urlaub genehmigen ohne Mindestbesetzungscheck

Urlaube werden in vielen Einrichtungen „auf Zuruf" genehmigt – ohne systematischen Abgleich mit der tatsächlichen Personaldecke auf der betroffenen Station oder im betroffenen Bereich. Die Mindestbesetzung wird erst dann zur Diskussion, wenn sie bereits unterschritten ist.

Das klingt simpel vermeidbar – ist in der Praxis aber ein hartnäckiges Organisationsproblem. Solange keine feste Regel existiert, wie viele Personen einer Qualifikationsgruppe gleichzeitig abwesend sein dürfen, ist jede Urlaubsentscheidung eine Einzelfallentscheidung ohne Systemlogik.

Die Lösung: Eine schriftlich festgelegte Urlaubsmatrix pro Bereich und Qualifikationsstufe, die klar regelt, wie viele Personen gleichzeitig fehlen dürfen – abgeleitet aus der tatsächlichen Mindestbesetzungsvorgabe.

Fünf Stellschrauben für eine stabile Sommerplanung

1. Frühzeitige und transparente Urlaubsplanung

Urlaubswünsche für Juni bis August sollten spätestens Ende April vorliegen. Das ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern schafft die einzige Grundlage, auf der sinnvoll geplant werden kann. Wer Urlaubswünsche erst im Mai oder Juni entgegennimmt, kann nicht mehr steuern – nur noch reagieren.

Transparenz bedeutet auch: Das Team weiß, nach welchen Kriterien bei Kollisionen entschieden wird. Anciennität, Rotation, Kinderferienzeiten – welche Logik auch gilt, sie muss kommuniziert sein.

2. Zeitkonten konsequent überwachen

Überstunden und Zeitguthaben, die sich im ersten Halbjahr aufgebaut haben, werden im Sommer häufig abgebaut – oft zur selben Zeit, wenn ohnehin wenig Personal da ist. Wer Zeitkonten nicht aktiv überwacht, erlebt im Sommer eine Doppelbelastung: Urlaub plus Freizeitausgleich auf einmal.

Empfehlung: Zeitkontenstände monatlich auswerten und bei Überschreitung definierter Schwellenwerte aktiv steuernd eingreifen – nicht warten, bis der Abbau unvermeidbar wird.

3. Klare Regeln für Mehrarbeit und Ausgleich

Was passiert, wenn ein Dienst nicht anders besetzt werden kann? In vielen Einrichtungen fehlt eine klare, schriftlich verankerte Regelung, unter welchen Voraussetzungen Mehrarbeit angeordnet werden darf, wie sie vergütet oder ausgeglichen wird und welche Grenzen gelten.

Ohne diese Regeln entsteht ein informelles System, das je nach Persönlichkeit der Führungskraft und Belastbarkeit der Mitarbeitenden unterschiedlich gehandhabt wird – mit entsprechendem Konfliktpotenzial. Tarifvertragliche Regelungen (z. B. TVöD) setzen hier teils enge Grenzen, die unbedingt einzuhalten sind.

4. Realistische Personalbedarfsplanung für die Hochsaison

Die Personalbedarfsplanung für die Sommermonate sollte nicht auf dem Normalbetrieb basieren, sondern auf dem realistisch verfügbaren Personal unter Berücksichtigung der zu erwartenden Urlaubsquote. Wenn erfahrungsgemäß 20–25 % des Teams im Juli im Urlaub sind, muss die Dienstplanung mit 75–80 % Verfügbarkeit auskommen – oder es müssen frühzeitig Vertretungslösungen organisiert werden.

Vertretungsoptionen, die frühzeitig geprüft werden sollten:

  • Aufstockung von Teilzeitkräften für den Sommer

  • Befristete Aushilfen (Studierende in der Pflegeausbildung, Rückkehrer aus Elternzeit)

  • Kooperationsvereinbarungen mit Personaldienstleistern für planbare Engpässe

5. Pufferzeiten im Normalbetrieb einplanen

Wer im Normalbetrieb mit 100 % Auslastung plant, hat keinen Spielraum. Jede Abweichung – Krankheit, Fortbildung, kurzfristiger Urlaub – führt direkt zur Unterbesetzung. Einrichtungen, die dauerhaft stabil arbeiten, planen mit einer echten Personalreserve: entweder über Springerpools, Jahresarbeitszeitkonten oder strategisch eingesetzte Teilzeitkräfte mit Aufstockungsoption.

Das hat kurzfristig seinen Preis – langfristig spart es Überstundenkosten, Krankheitsfolgekosten und Personalfluktuation.

Die buchhalterische Seite: Sommerkosten im Griff behalten

Erhöhter Personalaufwand im Sommer schlägt sich im Jahresabschluss nieder – oft an Stellen, die im laufenden Controlling nicht sichtbar waren. Worauf zu achten ist:

Überstundenvergütungen müssen monatlich korrekt erfasst und abgegrenzt werden. Werden Überstunden im Juli geleistet und erst im September ausgezahlt oder ausgeglichen, entstehen periodenübergreifende Abgrenzungsbedarfe.

Zeitarbeit und Fremdpersonal wird – wie bereits erwähnt – als Fremdleistungsaufwand gebucht, nicht als Personalaufwand. Im Sommer, wenn der Einsatz von Zeitarbeit typischerweise steigt, ist diese Trennung besonders relevant für aussagekräftige Kostenstellenauswertungen.

Urlaubsrückstellungen sind nach HGB verpflichtend zu bilden, wenn am Bilanzstichtag noch nicht genommene Urlaubsansprüche bestehen. Wer den Sommerurlaub plant, sollte auch prüfen, ob die Rückstellungen im laufenden Jahr korrekt dotiert sind.

Checkliste: Sommerplanung für Pflegedienstleitungen

Bis Ende April:

  • Urlaubswünsche für Juni–August vollständig erfasst?

  • Mindestbesetzungsmatrix pro Bereich definiert und kommuniziert?

  • Zeitkontenstände aller Mitarbeitenden ausgewertet?

Im Mai:

  • Kollidierende Urlaubswünsche nach definierten Kriterien aufgelöst?

  • Vertretungsbedarf identifiziert und Lösungen organisiert?

  • Mehrarbeitsregelung schriftlich kommuniziert?

Laufend Juni–August:

  • Wöchentlicher Abgleich: Soll-Besetzung vs. tatsächliche Verfügbarkeit?

  • Zeitkonten und Überstunden monatlich ausgewertet?

  • Kommunikation mit dem Team: Frühzeitige Information bei Planänderungen?

Fazit

Die Sommermonate sind für Pflegeeinrichtungen kein Sonderfall – sie sind ein planbares, strukturierbares Ereignis. Der Unterschied zwischen Einrichtungen, die stabil durch den Sommer kommen, und jenen, die im Juli im Krisenmodus sind, liegt fast immer im Zeitpunkt der Planung: nicht im August, nicht im Juni – sondern im Mai.

Wer jetzt die richtigen Stellschrauben dreht, schützt sein Team, seine Kostenstruktur und seine eigene Führungskraft vor einem vermeidbaren Stresssommer.

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