Merkblatt Sonderausgaben
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1. Einleitung
Neben beruflich und betrieblich veranlassten Aufwendungen dürfen auch bestimmte private Ausgaben ihren Weg in die Einkommensteuererklärung finden – und zwar in Form von Sonderausgaben. Im Einkommensteuergesetz sind genau festgelegt, welche Kosten als Sonderausgaben abgezogen werden können. Dazu zählen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Kinderbetreuungskosten, Spenden und Unterhaltsleistungen. In diesem Artikel werden die verschiedenen Arten von Sonderausgaben und deren steuerliche Behandlung näher erläutert.
2. Zeitliche Berücksichtigung
Sonderausgaben sind im Regelfall im Jahr abzugsfähig, in dem sie gezahlt werden. Ausnahmen gelten beispielsweise für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die für das Folgejahr vorausgezahlt werden. Sonderausgaben, die sich in einem Jahr nicht steuermindernd auswirken, können nicht in andere Jahre vor- oder zurückgetragen werden.
3. Sonderausgaben-Pauschbetrag
Jedem Steuerbürger steht ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € pro Jahr zu. Bei zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartnern verdoppelt sich dieser Betrag auf 72 €. Das Finanzamt gewährt diesen Pauschbetrag automatisch, sofern keine höheren Sonderausgaben geltend gemacht werden.
4. Unterhalt an den Ehegatten
Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrenntlebende Ehegatten können als Sonderausgaben abgezogen werden, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag von 13.805 € pro Kalenderjahr. Zustimmung des Empfängers ist erforderlich.
5. Betriebliche Versorgungsleistungen
Lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen aufgrund besonderer Verpflichtungsgründe können als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Empfänger müssen diese Leistungen jedoch als sonstige Einkünfte versteuern.
6. Vorsorgeaufwendungen
Unter die Vorsorgeaufwendungen fallen Altersvorsorgebeiträge, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie sonstige Versicherungsbeiträge. Die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit dieser Beiträge sind genau festgelegt.
7. Kirchensteuer
Gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Die Höhe variiert je nach Bundesland. Es gelten genaue Vorschriften bezüglich der steuerlichen Berücksichtigung.
8. Kinderbetreuungskosten
Eltern können Kosten für die Betreuung ihres Kindes als Sonderausgaben absetzen. Es gibt bestimmte Kriterien, welche Kosten absetzbar sind und in welcher Höhe.
9. Steuerberatungskosten
Steuerberatungskosten können in gewissen Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Es gibt genaue Regelungen dazu, welche Kosten steuerlich absetzbar sind.
10. Ausbildungskosten
Kosten für das Erststudium oder die erste Berufsausbildung können als Sonderausgaben abgezogen werden. Es gibt einen festgelegten Höchstbetrag pro Jahr und bestimmte Voraussetzungen.
11. Schulgeld
Teile des gezahlten Schulgelds können als Sonderausgaben abgezogen werden, unter bestimmten Bedingungen und bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
12. Spenden
Spenden und Mitgliedsbeiträge können als Sonderausgaben abgezogen werden, jedoch gibt es Höchstgrenzen und genaue Vorschriften bezüglich der steuerlichen Anrechnung.
Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Sonderausgaben und deren steuerliche Behandlung. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Gesetze und Regelungen zu informieren, um mögliche steuerliche Vorteile optimal nutzen zu können.
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