12.05.2026

Betriebsausgabe oder Abschreibung? Was Pflegedienste bei Anschaffungen beachten müssen

Ein neuer Laptop, ein Schreibtisch für die Verwaltung oder ein Pflegebett – Pflegedienste kaufen regelmäßig neue Arbeitsmittel und Geräte.

Dabei stellt sich oft eine wichtige Frage:

Kann die Anschaffung sofort steuerlich abgesetzt werden oder muss sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden?

Genau hier passieren in vielen Pflegeunternehmen Fehler. Das kann später zu Steuernachzahlungen oder Problemen bei einer Betriebsprüfung führen.

In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Regeln in einfacher Sprache.

Was ist eine Betriebsausgabe?

Eine Betriebsausgabe senkt den Gewinn sofort.

Das bedeutet:

Die Kosten wirken sich direkt im selben Jahr steuermindernd aus.

Beispiele:

  • Büromaterial

  • Reinigungsmittel

  • kleinere Arbeitsgeräte

  • einfache Büroausstattung

Für Unternehmen ist das oft vorteilhaft, weil dadurch früher Steuern gespart werden.

Was bedeutet Abschreibung?

Teurere Gegenstände dürfen steuerlich meist nicht sofort komplett abgesetzt werden.

Stattdessen werden die Kosten auf mehrere Jahre verteilt.

Das nennt man:

Absetzung für Abnutzung

Einfach gesagt bedeutet das:

Das Finanzamt geht davon aus, dass ein Gegenstand mehrere Jahre genutzt wird. Deshalb dürfen die Kosten auch nur Schritt für Schritt steuerlich berücksichtigt werden.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Pflegebetten

  • Fahrzeuge

  • große Büromöbel

  • medizinische Geräte

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?

Der Begriff klingt kompliziert, bedeutet aber einfach:

Kleinere und günstigere Gegenstände für den Betrieb.

Für diese Gegenstände gibt es besondere steuerliche Vereinfachungen.

Die wichtigste Grenze liegt aktuell bei:

800 Euro netto

„Netto“ bedeutet:

Der Betrag ohne Umsatzsteuer.

Anschaffungen bis 250 Euro netto

Gegenstände bis 250 Euro netto können sofort als Betriebsausgabe gebucht werden.

Beispiele:

  • Computermaus

  • Tastatur

  • kleine Lampe

  • Druckerpapier

Hier ist die steuerliche Behandlung meist unkompliziert.

Anschaffungen zwischen 250 Euro und 800 Euro netto

In diesem Bereich gibt es zwei Möglichkeiten.

Möglichkeit 1: Sofort abschreiben

Die Kosten werden komplett im Jahr der Anschaffung berücksichtigt.

Beispiel:

Ein Tablet für die Pflegedokumentation kostet 690 Euro netto.

→ Der volle Betrag kann sofort steuerlich berücksichtigt werden.

Möglichkeit 2: Sammelposten

Mehrere Anschaffungen werden zusammengefasst und über fünf Jahre verteilt abgeschrieben.

Das nennt man Sammelposten oder Poolabschreibung.

Wichtig:

Diese Methode muss im jeweiligen Jahr einheitlich angewendet werden.

Anschaffungen über 800 Euro netto

Liegt der Preis über 800 Euro netto, muss der Gegenstand normalerweise über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Beispiel:

Ein Schreibtisch kostet:

1.200 Euro netto

Dann darf der Betrag nicht sofort vollständig steuerlich berücksichtigt werden.

Sonderregel für Computer und digitale Geräte

Für viele digitale Geräte gelten vereinfachte Regeln.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Laptops

  • Computer

  • Tablets

  • Monitore

  • Software

Diese können häufig bereits innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden.

Das ist besonders für Pflegedienste wichtig, weil digitale Systeme immer stärker genutzt werden.

Zum Beispiel:

  • digitale Pflegedokumentation

  • Diensthandys

  • Tourenplanung

  • digitale Zeiterfassung

Typische Fehler in Pflegediensten

Brutto statt netto gerechnet

Die wichtigen Grenzen gelten meistens ohne Umsatzsteuer.

Viele Unternehmen rechnen versehentlich mit dem Bruttopreis.

Keine saubere Übersicht über Anschaffungen

Viele kleinere Pflegeunternehmen führen keine vollständige Liste ihrer Anlagegüter.

Das kann bei einer Betriebsprüfung problematisch werden.

Falsche Abschreibung

Oft werden Gegenstände entweder zu schnell oder zu langsam abgeschrieben.

Dadurch entstehen Fehler im Jahresabschluss.

Warum das wichtig ist

Die richtige Buchung hat direkte Auswirkungen auf:

  • die Steuerlast

  • die Liquidität

  • den Jahresabschluss

  • mögliche Betriebsprüfungen

Gerade bei vielen Anschaffungen summieren sich Fehler schnell.

Fazit

Pflegedienste sollten genau prüfen, ob eine Anschaffung sofort steuerlich berücksichtigt werden darf oder abgeschrieben werden muss.

Besonders bei digitalen Geräten und kleineren Anschaffungen gibt es oft steuerliche Vorteile.

Eine saubere Buchhaltung hilft dabei:

  • Steuern korrekt zu berechnen,

  • Fehler zu vermeiden,

  • und die Liquidität zu verbessern.

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
Schwerpunkte
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensumwandlungen
  • Steuerliche Beratung im Bereich Nachfolgeregelungen
  • Wirtschaftsprüfung - Jahresabschlussprüfung
  • Unternehmensbewertung