BEM nach Burn-out in der Pflege: Warum echte Wiedereingliederung Kündigungen und Kosten verhindert
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Burn-out ist in der Pflege kein Randphänomen. Hohe Arbeitsdichte, emotionaler Stress, Schichtarbeit und chronischer Personalmangel machen psychische Erkrankungen zur häufigsten Ursache längerer Arbeitsunfähigkeit im Pflegebereich. Wenn eine Pflegekraft nach einem Burn-out zurückkommt, entscheiden die nächsten Wochen darüber, ob sie bleibt – oder in den nächsten Ausfall geht.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist das gesetzlich vorgesehene Instrument für genau diesen Moment. Doch in vielen Pflegeeinrichtungen wird es als Pflichttermin abgehakt, statt als echtes Steuerungsinstrument genutzt. Das kostet – finanziell und menschlich.
Was das BEM leisten kann – und warum es oft nicht genutzt wird
Das BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist mehr als ein Gespräch. Es ist ein strukturierter Prozess mit dem Ziel, die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit zu verstehen und gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, die eine stabile Rückkehr ermöglichen.
Was ein gut organisiertes BEM konkret leisten kann:
Erneute Ausfälle durch frühzeitige Belastungsanpassung verhindern
Fluktuation reduzieren – und damit Recruiting- und Einarbeitungskosten sparen
Kündigungsschutzrechtliche Absicherung der Einrichtung stärken
Mitarbeiterbindung und Vertrauen in die Führung stärken
Schnittstelle zu externen Unterstützungsleistungen (Krankenkasse, Rentenversicherung, EAP) öffnen
Was es in der Praxis häufig ist: Ein Formalgespräch ohne Vorbereitung, ohne Maßnahmen, ohne Nachverfolgung. Der Mitarbeitende unterschreibt, dass das BEM angeboten wurde – und zwei Monate später ist die Stelle wieder unbesetzt.
Besonderheit Burn-out: Warum psychische Erkrankungen andere BEM-Anforderungen stellen
Ein BEM nach einem orthopädischen Eingriff folgt einer anderen Logik als ein BEM nach einem Burn-out. Bei körperlichen Erkrankungen sind die Einschränkungen oft klar benennbar: weniger Heben, kürzere Stehzeiten, angepasster Arbeitsplatz.
Bei psychischen Erkrankungen – Burn-out, Depression, Angststörungen – ist die Situation komplexer:
Die Belastbarkeit ist schwankend und nicht linear steigerbar
Auslöser können im Arbeitsumfeld liegen (Schichtbelastung, Konflikte, Führungsverhalten) oder außerhalb
Die erkrankte Person kann im Gespräch selbst oft nicht präzise benennen, was sie braucht
Stigmatisierung und Scham können die Offenheit im BEM-Gespräch einschränken
Ein gutes BEM bei Burn-out erfordert deshalb: mehr Zeit, mehr Vertraulichkeit, mehr Flexibilität in der Maßnahmengestaltung – und eine Führungskraft, die zuhört, statt Lösungen vorgibt.
Der BEM-Prozess: Was strukturiert ablaufen muss
Schritt 1: Auslösen und Einladen
Das BEM-Angebot ist verpflichtend nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten – ob am Stück oder kumuliert. Das Einladungsschreiben muss:
freiwilligen Charakter des BEM betonen
über Ziel, Ablauf und Beteiligte informieren
auf Datenschutz und Vertraulichkeit hinweisen
schriftlich erfolgen und dokumentiert werden
Ein häufiger Fehler: Das Schreiben wirkt formalistisch oder bedrohlich – und die Pflegekraft lehnt das BEM ab. Dabei ist eine Ablehnung arbeitsrechtlich problematisch, wenn es später zur Kündigung kommt. Sprache und Ton des Einladungsschreibens sind entscheidender als viele denken.
Schritt 2: Das BEM-Gespräch
Das Erstgespräch ist kein Verhör und kein Beurteilungsgespräch. Es ist ein gemeinsames Erkunden: Was war belastend? Was braucht die Person für einen stabilen Wiedereinstieg? Was kann der Betrieb leisten?
Teilnehmer des BEM-Gesprächs können je nach Einrichtungsgröße und Wunsch der betroffenen Person sein:
Personalverantwortliche oder Geschäftsführung
Unmittelbare Führungskraft (wenn kein Auslöser des Problems)
Betriebsrat oder Vertrauensperson
Schwerbehindertenvertretung (wenn relevant)
Betriebsärztlicher Dienst (bei medizinischen Fragen)
Die betroffene Person hat das Recht, eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Dieses Recht sollte aktiv kommuniziert werden – es erhöht die Offenheit im Gespräch.
Schritt 3: Maßnahmenentwicklung
Hier entscheidet sich, ob das BEM Substanz hat oder nicht. Maßnahmen bei Burn-out können sein:
Arbeitszeit und Schichtgestaltung:
Vorübergehende Reduzierung der Wochenstunden
Vermeidung von Nacht- oder Wochenenddiensten in der Anfangsphase
Verlässlichere Dienstplanung (weniger Kurzfriständerungen)
Aufgaben und Verantwortung:
Vorübergehende Entlastung von besonders belastenden Tätigkeiten
Klärung von Rollenkonflikten oder unklaren Zuständigkeiten
Anpassung des Einsatzbereichs (z. B. weniger intensive Pflege)
Unterstützungsangebote:
Anbindung an betriebliches Employee Assistance Program (EAP)
Verweis auf Beratungsangebote der Krankenkasse oder Rentenversicherung
Supervisions- oder Coaching-Angebote
Arbeitsumfeld:
Klärung von Teamkonflikten, die zur Erkrankung beigetragen haben
Gespräch mit der Führungskraft über Führungsverhalten (sensibel, aber notwendig)
Schritt 4: Dokumentation und Nachverfolgung
Alle Vereinbarungen aus dem BEM werden schriftlich festgehalten – aber nicht in die Personalakte aufgenommen, solange das BEM läuft. Das ist entscheidend für das Vertrauen der betroffenen Person.
Ein Nachgespräch nach vier bis sechs Wochen ist keine Kür, sondern Pflicht. Nur so lässt sich feststellen, ob die Maßnahmen greifen – und ob Anpassungen nötig sind.
BEM und Kündigung: Was rechtlich gilt
Das BEM ist keine Voraussetzung für eine Kündigung – aber sein Fehlen kann eine Kündigung erheblich erschweren. Arbeitsgerichte prüfen bei krankheitsbedingten Kündigungen regelmäßig, ob ein BEM ordnungsgemäß angeboten und durchgeführt wurde.
Wurde kein BEM angeboten, muss der Arbeitgeber darlegen, dass auch ein BEM keine zumutbare Beschäftigungsalternative ergeben hätte – ein hoher Nachweis. Wurde das BEM angeboten und von der Pflegekraft abgelehnt, verbessert das die Rechtsposition des Arbeitgebers erheblich.
Wichtig bei Burn-out-Fällen: Die negative Zukunftsprognose, die für eine krankheitsbedingte Kündigung erforderlich ist, ist bei psychischen Erkrankungen oft schwieriger zu belegen als bei chronischen körperlichen Erkrankungen. Betriebsärztliche Einschätzungen und dokumentierte BEM-Verläufe sind hier entscheidende Beweismittel.
Die Kostenperspektive: Was eine fehlgeschlagene Wiedereingliederung wirklich kostet
Viele Geschäftsführungen unterschätzen die tatsächlichen Kosten eines erneuten Ausfalls oder einer Neubesetzung nach einer gescheiterten Rückkehr. Eine realistische Kalkulation umfasst:
Direkte Kosten:
Vertretungskosten während des erneuten Ausfalls (Zeitarbeit, Überstunden)
Recruiting-Kosten für eine Neubesetzung (Stellenanzeigen, Agenturhonorare)
Einarbeitungskosten für neue Mitarbeitende (geschätzt 3–6 Monate reduzierte Produktivität)
Indirekte Kosten:
Mehrbelastung des verbleibenden Teams, die ihrerseits Ausfallrisiken erhöht
Wissensverlust einer erfahrenen Pflegekraft
Qualitätsverluste in der Patientenversorgung während der Übergangszeit
Studien beziffern die Gesamtkosten einer Neubesetzung im Pflegebereich auf das 0,5- bis 1,5-fache des Jahresgehalts der ausscheidenden Kraft. Ein gut geführtes BEM, das eine erfahrene Pflegekraft im Betrieb hält, ist dagegen mit überschaubarem Aufwand verbunden – und vielfach förderfähig.
Förderung und externe Unterstützung: Was genutzt werden kann
Das BEM muss nicht allein gestemmt werden. Folgende externe Unterstützung steht zur Verfügung:
Integrationsämter: Fördern behinderungsgerechte Arbeitsplatzanpassungen und bieten Beratung durch technische Berater sowie Zuschüsse für Umbaumaßnahmen.
Deutsche Rentenversicherung: Bietet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) – auch präventiv, wenn eine Berufsunfähigkeit noch abgewendet werden kann.
Krankenkassen: Viele Kassen bieten betriebliche Gesundheitsförderung und Wiedereingliederungsbegleitung aktiv an – und übernehmen Kosten für betriebsärztliche Begutachtungen.
Employee Assistance Programs (EAP): Externe Mitarbeiterberatungsprogramme, die vertrauliche psychologische Beratung anbieten, werden zunehmend auch von kleineren Pflegebetrieben genutzt und sind steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar.
Checkliste: BEM bei Burn-out strukturiert umsetzen
Vor dem Gespräch:
Einladungsschreiben freundlich, klar und datenschutzkonform formuliert?
Freiwilligkeit und Vertraulichkeit betont?
Gesprächsrahmen und mögliche Teilnehmer besprochen?
Im Gespräch:
Keine Leistungsbeurteilung – Fokus auf Unterstützung?
Maßnahmen gemeinsam entwickelt, nicht vorgegeben?
Dokumentation vereinbart und Einverständnis eingeholt?
Nach dem Gespräch:
Maßnahmen konkret, terminiert und verantwortlich zugewiesen?
Nachgespräch nach 4–6 Wochen terminiert?
Externe Unterstützungsangebote vermittelt?
Rechtliche Absicherung:
BEM-Angebot und -Verlauf vollständig dokumentiert?
Ablehnung durch Mitarbeitenden schriftlich festgehalten?
Betriebsrat (sofern vorhanden) einbezogen?
Fazit
Ein Burn-out ist für die betroffene Pflegekraft kein Versagen – und für die Einrichtung kein Schicksal. Ein strukturiertes, ehrlich gemeintes BEM ist das wirksamste Instrument, um erfahrene Fachkräfte zu halten, erneute Ausfälle zu verhindern und sich rechtlich abzusichern. Die Alternative – Abwarten, schnelle Kündigung, Neubesetzung – ist teurer, zeitaufwendiger und tut dem Team weh.
Der Unterschied zwischen einem BEM als Pflichtformalie und einem BEM als echtem Reintegrationsinstrument liegt nicht im Gesetz – er liegt in der Haltung der Führung.
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