12.05.2026

Abfindung für langjährige Pflegekräfte: Was Geschäftsführer steuerlich und wirtschaftlich beachten sollten

Wenn eine langjährige Pflegekraft das Unternehmen verlässt, steht die Geschäftsführung häufig vor einer schwierigen Entscheidung:

Ist eine Abfindung sinnvoll — und wenn ja, in welcher Höhe?

Gerade in Pflegeeinrichtungen spielen dabei nicht nur arbeitsrechtliche Aspekte eine Rolle. Auch steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und wirtschaftliche Folgen sollten sorgfältig geprüft werden.

Denn viele Abfindungsvereinbarungen entstehen unter Zeitdruck — ohne die finanziellen Auswirkungen vollständig durchzurechnen.

Das kann sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende unnötig teuer werden.

Warum Abfindungen in der Pflegebranche besonders sensibel sind

Pflegeeinrichtungen stehen häufig vor besonderen personellen Herausforderungen:

  • langjährige Mitarbeitende

  • hoher Fachkräftemangel

  • emotionale Bindung im Team

  • schwierige Nachbesetzung

  • hohe Anforderungen des Kündigungsschutzes

Gerade bei Mitarbeitenden mit 10, 15 oder sogar 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sind Kündigungen oft rechtlich und organisatorisch komplex.

In vielen Fällen entsteht deshalb der Wunsch nach einer einvernehmlichen Lösung.

Die Abfindung wird dabei häufig als Mittel genutzt, um:

  • Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden

  • Planungssicherheit zu schaffen

  • Konflikte zu reduzieren

  • Trennungen professionell zu gestalten

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet:

„Nach vielen Jahren steht Mitarbeitenden automatisch eine Abfindung zu.“

Das ist grundsätzlich nicht richtig.

Ein gesetzlicher Anspruch entsteht nur in bestimmten Ausnahmefällen, beispielsweise:

  • bei Sozialplänen

  • gerichtlichen Vergleichen

  • speziellen tariflichen Regelungen

  • § 1a Kündigungsschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen

In der Praxis beruhen Abfindungen jedoch häufig auf freiwilligen Vereinbarungen oder Vergleichsverhandlungen.

Wie hoch sollte eine Abfindung sein?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Die Höhe hängt unter anderem ab von:

  • Betriebszugehörigkeit

  • Alter der Mitarbeitenden

  • Kündigungsrisiko

  • Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage

  • wirtschaftlicher Situation des Unternehmens

  • Verhandlungsposition beider Seiten

Oft wird als Orientierung folgende Faustformel verwendet:

Typische Orientierungsgröße

0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Beispiel:

  • 10 Jahre Betriebszugehörigkeit

  • 3.500 € Bruttogehalt

→ mögliche Orientierungsgröße:
17.500 € Abfindung

Diese Formel ist jedoch keine gesetzliche Vorgabe, sondern lediglich ein grober Praxiswert.

Wirtschaftliche Betrachtung: Abfindung oder Weiterbeschäftigung?

Für Geschäftsführer sollte die Entscheidung nicht rein emotional getroffen werden.

Wichtige Fragen sind:

  • Welche Kosten entstehen bei einer Weiterbeschäftigung?

  • Wie hoch ist das Prozessrisiko?

  • Welche Auswirkungen hat ein längerer Konflikt auf das Team?

  • Welche Kosten entstehen durch Krankheit, Freistellung oder Rechtsstreitigkeiten?

  • Wie schnell kann die Stelle neu besetzt werden?

Gerade bei langwierigen Kündigungsschutzverfahren können die tatsächlichen Gesamtkosten deutlich höher ausfallen als ursprünglich erwartet.

Steuerliche Behandlung von Abfindungen

Ein besonders wichtiger Punkt ist die steuerliche Gestaltung.

Denn:
Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbegünstigung greifen.

Die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 EStG

Die Fünftelregelung soll verhindern, dass eine einmalige hohe Zahlung zu einer übermäßigen Steuerbelastung führt.

Dabei wird die Abfindung steuerlich so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt zufließen.

Dadurch kann sich die Steuerlast erheblich reduzieren.

Voraussetzung:

Die Zahlung muss regelmäßig:

  • außerordentliche Einkünfte darstellen

  • geballt in einem Kalenderjahr zufließen

  • korrekt vertraglich gestaltet sein

Gerade hier passieren in der Praxis häufig Fehler.

Häufige Fehler bei der steuerlichen Gestaltung

Viele Abfindungen werden kurzfristig vereinbart — oft ohne steuerliche Prüfung.

Typische Probleme:

  • falscher Auszahlungszeitpunkt

  • Aufteilung auf mehrere Jahre ohne Prüfung

  • Vermischung mit laufendem Arbeitslohn

  • fehlerhafte Formulierungen im Aufhebungsvertrag

  • fehlende Abstimmung mit der Lohnabrechnung

Dadurch kann die steuerliche Begünstigung verloren gehen.

Die Folge:
höhere Steuerbelastungen für Mitarbeitende.

Sozialversicherung: Wann fallen Beiträge an?

Grundsätzlich gilt:

Echte Abfindungen sind in vielen Fällen sozialversicherungsfrei.

Entscheidend ist jedoch die korrekte Abgrenzung.

Problematisch wird es beispielsweise bei:

  • verdeckten Gehaltszahlungen

  • Urlaubsabgeltungen

  • Bonuszahlungen

  • nachträglichen Vergütungen

  • Fortzahlung von Arbeitsentgelt

Fehlerhafte Gestaltung kann dazu führen, dass Sozialversicherungsbeiträge nachträglich fällig werden.

Kündigungsschutz und Verhandlungsstrategie

Gerade langjährige Pflegekräfte genießen häufig einen starken Kündigungsschutz.

Das erhöht:

  • das Prozessrisiko

  • die Dauer möglicher Verfahren

  • den wirtschaftlichen Druck auf Arbeitgeber

Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden:

  • Wie belastbar ist die Kündigung?

  • Welche Nachweise existieren?

  • Welche Alternativen sind möglich?

  • Welche Verhandlungslösung ist wirtschaftlich sinnvoll?

Eine strategische Vorbereitung reduziert spätere Konflikte erheblich.

Warum strukturierte Planung so wichtig ist

In der Praxis zeigt sich häufig:

Nicht die Abfindung selbst verursacht Probleme — sondern die fehlende Vorbereitung.

Gerade bei langjährigen Mitarbeitenden sollten folgende Punkte sauber geprüft werden:

  • arbeitsrechtliche Risiken

  • steuerliche Auswirkungen

  • Liquiditätsplanung

  • sozialversicherungsrechtliche Einordnung

  • Auswirkungen auf Förderungen oder Zuschüsse

  • interne Kommunikation

Eine frühzeitige Planung schafft häufig bessere Ergebnisse für beide Seiten.

Fazit: Abfindungen sollten niemals „nebenbei“ geregelt werden

Wenn langjährige Pflegekräfte ausscheiden, geht es nicht nur um eine finanzielle Einigung.

Entscheidend sind:

  • wirtschaftliche Auswirkungen

  • steuerliche Gestaltung

  • rechtliche Risiken

  • saubere Vertragsgestaltung

  • strategische Verhandlungsführung

Wer Abfindungen vorschnell vereinbart, riskiert unnötige Mehrkosten und spätere Konflikte.

Gerade in der Pflegebranche lohnt sich deshalb eine strukturierte Vorbereitung vor der finalen Entscheidung.

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
Schwerpunkte
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensumwandlungen
  • Steuerliche Beratung im Bereich Nachfolgeregelungen
  • Wirtschaftsprüfung - Jahresabschlussprüfung
  • Unternehmensbewertung