Ab wann ist ein Wechsel von der Ist-Versteuerung zur Soll-Versteuerung verpflichtend?

08.04.2025

Ein wichtiger Aspekt der Umsatzsteuer ist die Entscheidung zwischen der Ist-Versteuerung und der Soll-Versteuerung. Doch ab wann ist ein Wechsel von der Ist-Versteuerung zur Soll-Versteuerung verpflichtend? In diesem Artikel werden die relevanten Umsatzgrenzen erläutert, die eine Pflicht zum Wechsel auslösen können, sowie die möglichen Vorteile einer Soll-Versteuerung.

Ist-Versteuerung vs. Soll-Versteuerung: Definitionen

  • Ist-Versteuerung: Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt, wenn die Rechnung vom Kunden beglichen wurde.
  • Soll-Versteuerung: Im Gegensatz dazu wird bei der Soll-Versteuerung die Umsatzsteuer bereits mit Ausstellung der Rechnung fällig – unabhängig davon, ob der Kunde bereits bezahlt hat oder nicht.

 

Vorteile der Soll-Versteuerung

Auch wenn der Wechsel zur Soll-Versteuerung in manchen Fällen verpflichtend ist, kann er für Unternehmen dennoch Vorteile mit sich bringen:

  1. Liquiditätsvorteil: Durch die Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer zeitnah vereinnahmt und abgeführt, was die Liquiditätsplanung erleichtert.
  2. Planungssicherheit: Da die Steuer unabhängig vom Zahlungseingang fällig wird, ist die finanzielle Planung klarer kalkulierbar.
  3. Vereinfachte Buchhaltung: Die Abrechnung der Umsatzsteuer erfolgt auf Basis der ausgestellten Rechnungen – dies kann die buchhalterische Erfassung vereinfachen.
     

Ab wann ist die Soll-Versteuerung verpflichtend?

Unternehmen dürfen nur dann die Ist-Versteuerung anwenden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Überschreiten sie bestimmte Umsatzgrenzen, sind sie gesetzlich verpflichtet, zur Soll-Versteuerung zu wechseln. In Deutschland gilt:

  • Umsatzgrenze: Wird ein Jahresumsatz von mehr als 600.000 Euro überschritten, entfällt das Wahlrecht für die Ist-Versteuerung im Folgejahr.
  • Vorjahresumsatz: Die Umsatzentwicklung im Vorjahr ist dabei entscheidend für die Beurteilung der Steuerart im aktuellen Jahr.
     

Es ist daher wichtig, die Umsätze regelmäßig zu überprüfen. Bei Überschreiten der Schwelle ist der Wechsel zur Soll-Versteuerung zwingend und muss fristgerecht umgesetzt werden. Eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater ist hierbei unerlässlich.

Die EGIDO GmbH unterstützt ihre Mandanten umfassend bei der Analyse ihrer Umsatzstruktur und begleitet sie im gesamten Prozess des verpflichtenden Wechsels zur Soll-Versteuerung – für eine sichere und rechtskonforme steuerliche Gestaltung.