Spezialisierte Steuerberatung aus Hamburg Ihr Steuerberater für Architektur- und Ingenieurbüros
Ob freiberuflicher Architekt, Bauingenieur oder wachsendes Planungsbüro: EGIDO unterstützt Sie bei digitaler Buchhaltung, Gewinnermittlung und steuerlichen Fragen. Wir verbinden persönliche Beratung mit einem Blick auf Projektkosten, Honorare und Liquidität – damit Sie Ihr Büro wirtschaftlich steuern und die nächsten Schritte fundiert planen können.
350+ Mandanten vertrauen EGIDO
Klare Zahlen, digitale Prozesse, starke Projekte Steuerliche Lösungen für moderne Planungsbüros
Planungsprojekte laufen oft über mehrere Monate oder Jahre. Während Ihr Team bereits Leistungen erbringt, entstehen Honoraransprüche und Zahlungseingänge zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Gleichzeitig fallen Gehälter, Softwarelizenzen, Büromiete und Kosten für externe Fachplaner an. Wir unterstützen Architektur- und Ingenieurbüros dabei, diese Zusammenhänge in ihrer Buchhaltung und wirtschaftlichen Planung abzubilden.
Unsere Steuerberatung für Architekten und Bauingenieure umfasst Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Einnahmenüberschussrechnung oder Jahresabschluss sowie Steuererklärungen. Wir kennen die Bedeutung von HOAI-Leistungsphasen, Abschlagsrechnungen und laufenden Projekten für Ihre Zahlen. Gemeinsam stimmen wir ab, welche Projektdaten und Belege benötigt werden und welche Auswertungen Ihnen bei Honorarplanung, Personaleinsatz und Investitionen helfen.
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Digitale Buchhaltung für Ihr Planungsbüro
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Projektkosten und Liquidität im Blick
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EÜR, Jahresabschluss und steuerliche Gestaltung
- Architekten
- Statiker
- Bauingenieure
- Architekturbüros
- Ingenieurbüros
- Freiberufler, PartG, GbR, GmbH
Von der laufenden Buchhaltung bis zur Entwicklung Ihres Büros Unsere Leistungen für Architekten und Bauingenieure
Digitale Buchhaltung für Ihr Planungsbüro
Honorarrechnungen, Abschlagszahlungen, Fremdleistungen und laufende Bürokosten: Wir strukturieren Ihre Finanzbuchhaltung und stimmen digitale Belegprozesse mit Ihnen ab. Gemeinsam prüfen wir Datenexporte aus Bürosoftware, Faktura und Banken. Eine nachvollziehbare Projektzuordnung schafft die Grundlage, um Erlöse und Kosten einzelner Aufträge besser zu beurteilen.
EÜR, Jahresabschluss und Steuererklärungen
Je nach Rechtsform und Voraussetzungen erstellen wir Ihre Einnahmenüberschussrechnung oder Ihren Jahresabschluss sowie die zugehörigen Steuererklärungen. Bei bilanzierenden Büros betrachten wir insbesondere den Stand laufender Projekte, unfertige Leistungen, erhaltene Anzahlungen und offene Honorarforderungen. Wir besprechen die Ergebnisse mit Ihnen und erläutern die Auswirkungen auf Gewinn und Steuerplanung.
Umsatzsteuer auf Planungs- und Ingenieurleistungen
Wir beraten Sie zur umsatzsteuerlichen Behandlung Ihrer Honorare, Abschlagszahlungen und Schlussrechnungen. Bei Projekten im Ausland prüfen wir insbesondere den Bezug zu einem konkreten Grundstück und den maßgeblichen Leistungsort. Anhand Ihrer Verträge und Leistungsbeschreibungen klären wir, welche Anforderungen sich für Rechnungen, Nachweise und Meldungen ergeben.
Lohnabrechnung für Ihr Architektur- und Ingenieurteam
Ob angestellte Architekten, Bauzeichner, Ingenieure oder Mitarbeitende in der Verwaltung: Wir übernehmen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dabei stimmen wir Änderungen, Fehlzeiten, Reisekosten und weitere abrechnungsrelevante Angaben mit Ihnen ab. Klare Übergaben entlasten Ihre Büroorganisation, auch wenn neue Mitarbeitende hinzukommen oder Ihr Team auf mehreren Baustellen tätig ist.
Projektcontrolling und Liquiditätsplanung
Wir unterstützen Sie dabei, vereinbarte Honorare, erfasste Projektstunden und Kosten externer Fachplaner zusammenzuführen. So können Sie Budgets mit dem tatsächlichen Aufwand vergleichen und Projekte nachkalkulieren. Für die Liquiditätsplanung betrachten wir erwartete Abschlags- und Schlusszahlungen, laufende Gehälter, Steuern und Investitionen. Das hilft, die Folgen von Projektverzögerungen frühzeitig einzuschätzen.
Gründung, Rechtsform und Büronachfolge
Sie starten in die Selbstständigkeit, nehmen einen Partner auf oder planen die Übergabe Ihres Büros? Wir begleiten Sie bei den steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen. Dazu gehören die Einordnung Ihrer Tätigkeit, der Vergleich geeigneter Rechtsformen und die Planung von Investitionen oder Beteiligungen. Gesellschafts- und berufsrechtliche Fragen stimmen Sie ergänzend mit Ihrer Rechtsberatung und der zuständigen Kammer ab.
Steuerberatung für Architekten und Ingenieure Warum EGIDO für Ihr Architektur- oder Ingenieurbüro?
| Digitale Prozesse | |
| Prozessberatung | |
| Schnittstellen nutzen | |
| Pendelordner vorbeibringen | |
| Unterlagen zusammenstellen | |
| Aktive Beratung | |
| Beratung durch moderne Technik | |
| Verständliche Erklärungen | |
| Qualitätsmanagement | |
| Prozessdenken | |
| Zuverlässigkeit | |
| Umsetzung von Beratungsprojekten | |
| Regelmäßige aktive Beratung |
Antworten für freiberuflich Tätige und Planungsbüros Häufige Fragen zur Steuerberatung für Architekten und Bauingenieure
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Bei Planungsbüros liegen Projektarbeit, Abrechnung und Zahlungseingang häufig zeitlich auseinander. Leistungsphasen, Abschlagsrechnungen, externe Fachplaner und mehrjährige Aufträge beeinflussen die Buchhaltung und Ihre wirtschaftliche Planung. Ein Steuerberater mit Branchenverständnis berücksichtigt diese Abläufe und unterscheidet zwischen Projektfortschritt, steuerlichem Gewinn und verfügbarer Liquidität. So werden Ihre Zahlen zur Grundlage für Entscheidungen über Honorare, Personal und Wachstum.
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Die selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit von Architekten und Ingenieuren zählt grundsätzlich zu den freien Berufen. Entscheidend sind jedoch die tatsächliche Tätigkeit und die Rechtsform. Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss für die freiberufliche Einordnung weiterhin aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig sein. Zusätzliche gewerbliche Leistungen oder eine Tätigkeit in einer GmbH können zu einer anderen steuerlichen Behandlung führen. Wir prüfen Ihre konkrete Bürostruktur und geplante Veränderungen.
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Eine Einnahmenüberschussrechnung kommt grundsätzlich infrage, wenn keine gesetzliche Buchführungspflicht besteht und Sie nicht freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse erstellen. Viele freiberufliche Einzelbüros nutzen diese Form der Gewinnermittlung. Eine GmbH muss dagegen grundsätzlich bilanzieren. Welche Anforderungen für Ihr Büro gelten, hängt insbesondere von Rechtsform und Tätigkeit ab. Wir klären die Voraussetzungen und besprechen auch, welche zusätzlichen Auswertungen für Ihre Projektsteuerung sinnvoll sind.
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Hier ist zwischen EÜR und Bilanzierung zu unterscheiden. Bei der EÜR sind grundsätzlich die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben maßgeblich, wobei gesetzliche Ausnahmen zu beachten sind. Bei bilanzierenden Büros müssen laufende Projekte zum Abschlussstichtag nach ihrem Leistungs- und Abrechnungsstand beurteilt werden. Dafür benötigen wir unter anderem Verträge, Projektstände, Abnahmen, Rechnungen und erhaltene Zahlungen. Eine Abschlagsrechnung allein entscheidet nicht über die gesamte Gewinnrealisierung. Die Umsatzsteuer auf vereinnahmte Anzahlungen ist gesondert zu berücksichtigen.
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Bei Leistungen mit einem hinreichend direkten Bezug zu einem konkreten Grundstück ist grundsätzlich dessen Lage für den umsatzsteuerlichen Leistungsort maßgeblich. Das kann etwa die Planung oder Bauüberwachung eines bestimmten Bauvorhabens betreffen. Allgemeine Beratungsleistungen ohne solchen Grundstücksbezug können anders einzuordnen sein. Der Sitz des Auftraggebers allein reicht deshalb für die Beurteilung nicht aus. Wir prüfen den Leistungsumfang und klären, welche Rechnungstellung und gegebenenfalls Registrierung oder Meldung im Projektland erforderlich ist.
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Wir sehen uns an, wie Sie Projekte, Arbeitszeiten und Honorare erfassen und Rechnungen erstellen. Anschließend prüfen wir vorhandene Datenexporte und geeignete Schnittstellen für die Finanzbuchhaltung. Ergänzend benötigen wir beispielsweise Eingangsrechnungen, Bankdaten und Informationen zu laufenden Projekten. Für projektbezogene Auswertungen vereinbaren wir eine einheitliche Zuordnung von Erlösen, Stunden und Kosten. Welche Daten automatisiert übernommen werden können, hängt von Ihrer Software und den vorhandenen Exportmöglichkeiten ab.
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Wir betrachten mit Ihnen, wie geplante Honorare zum tatsächlichen Zeitaufwand, zu Personalkosten und zu Fremdleistungen passen. Auf Basis Ihrer Projektdaten lassen sich Aufträge nachkalkulieren und Abweichungen vom Budget erkennen. In der Liquiditätsplanung stellen wir erwartete Kundenzahlungen den fälligen Ausgaben gegenüber. Dabei berücksichtigen wir auch verzögerte Projektstarts, spätere Abrechnungen und Steuervorauszahlungen. So können Sie den finanziellen Spielraum für Neueinstellungen und Investitionen besser einschätzen.
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Der Aufwand hängt unter anderem von Rechtsform, Belegvolumen, Zahl der Mitarbeitenden und Qualität der bereitgestellten Daten ab. Auch die Gewinnermittlungsart, Auslandsprojekte und der gewünschte Beratungsumfang spielen eine Rolle. Im unverbindlichen Kennlerngespräch klären wir, ob Sie laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, EÜR, Jahresabschluss oder zusätzliche Beratung benötigen. Darauf aufbauend besprechen wir die Leistungen und die Grundlage für ein passendes Angebot.
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Ja, Sie können auch bei laufenden Projekten den Steuerberater wechseln. Wichtig sind ein abgestimmter Übernahmezeitpunkt und eine vollständige Datenübergabe. Dazu gehören insbesondere Buchungsdaten, offene Honorarforderungen, erhaltene Abschlagszahlungen und die bisherige Dokumentation laufender Projekte. Nach Ihrer Freigabe koordinieren wir die Übergabe mit der bisherigen Kanzlei und berücksichtigen offene Fristen. Ob ein Wechsel im laufenden Jahr sinnvoll ist, klären wir anhand Ihres Bearbeitungsstands.
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Ja, als Ihr Online-Steuerberater betreuen wir Architektur- und Ingenieurbüros auch außerhalb von Hamburg. Digitale Belegprozesse ermöglichen den Austausch Ihrer Unterlagen. Für das erste Gespräch hilft ein Überblick über Ihre Rechtsform, Fachrichtungen, Mitarbeitenden und eingesetzte Bürosoftware. Nennen Sie uns außerdem die bisherige Gewinnermittlungsart, typische Projektlaufzeiten und gegebenenfalls Projekte im Ausland. Wenn Sie eine Gründung, Partnerschaft, Investition oder Büronachfolge planen, beziehen wir diese Themen direkt in die Abstimmung ein.
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